Kuriose Wende im Prozess um Nationalbank-Tochter

OESTERREICHISCHE BANKNOTEN- UND SICHERHEITSDRUCK GMBH (OEBS)
OESTERREICHISCHE BANKNOTEN- UND SICHERHEITSDRUCK GMBH (OEBS)(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Im OeBS-Prozess um verbotene Provisionen dürfte es heute keine Urteile geben. Nun bringt ein Verteidiger den Geheimdienst ins Spiel.

Wien. Eigentlich hätte es im Schmiergeldprozess um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruckerei am heutigen Donnerstag die Urteile geben sollen. Doch das Verfahren wird aller Voraussicht nach länger dauern. Laut einer Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen müsse noch über Beweisanträge entschieden werden.

Damit wird die Causa kompliziert. Die OeBS gehört der Nationalbank. Um bei Aufträgen in Aserbaidschan und in Syrien zum Zug zu kommen, sollen Bestechungsgelder geflossen sein. Beim Aserbaidschan-Auftrag wurde ein Zuschlag von 20 Prozent verrechnet. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll die OeBS diese Überzahlung von 20 Prozent wieder an die aserbaidschanischen Auftraggeber zurücküberwiesen haben. Um die Spuren zu verwischen, wurde eine Briefkastenfirma in Panama involviert. Angeklagt sind frühere OeBS-Manager und der Ex-Nationalbank-Vizechef Wolfgang Duchatczek. Die meisten Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Das Problem für das Gericht ist, dass es bislang keinen Beweis dafür gibt, dass die aserbaidschanischen Entscheidungsträger die 20 Prozent tatsächlich erhalten haben. Denn die Spuren der Geldflüsse verschwinden in Steueroasen. Eingefädelt wurde der Aserbaidschan-Auftrag von einer aus Rumänien stammenden Ex-OeBS-Managerin. Diese hat mittlerweile ein Geständnis abgelegt. Doch Rechtsanwalt Georg Zanger, der einen Angeklagten vertritt, hat Zweifel an dem Geständnis. Er vermutet, die Provision von 20 Prozent sei kein Bestechungsgeld gewesen, sondern an den aserischen Geheimdienst geflossen.

Wer hat das Geld erhalten?

Es könnte laut Zanger aber auch möglich sein, dass die aus Rumänien stammende Exmanagerin die Millionen für sich behalten habe. Durch das Geständnis könne sie auf ein mildes bedingtes oder teilbedingtes Urteil hoffen, so Zanger. Er hat daher Beweisanträge gestellt, wonach das Gericht hochrangige Politiker aus Aserbaidschan einvernehmen soll. Denn nur so könne festgestellt werden, ob diese tatsächlich die Provision von 20 Prozent erhalten haben. Laut Zanger müsse das Gericht unter anderem folgende Personen befragen: Ramil Usubov (Innenminister von Aserbaidschan) Eldar Mahmudov (Geheimdienstchef von Aserbaidschan) Elman Rustamov (Generaldirektor der Nationalbank in Aserbaidschan), Adib Mayaleh (Generaldirektor der Nationalbank in Syrien).

Laut Zanger konnte bisher gegen keine der in der Anklage genannten ausländischen Personen ein konkret nachvollziehbarer Vorwurf erhoben werden, demzufolge diese tatsächlich Schmiergeld bekommen hätten. Auch würde es weder in Syrien noch in Aserbaidschan gegen die genannten Personen strafrechtliche Ermittlungen geben. „Die Angeklagten können nicht verurteilt werden, wenn es keinen Beweis gibt, dass hier tatsächlich Schmiergeld geflossen ist“, so Zanger.

Damit befinden sich nun das Gericht und die österreichischen Ermittler in einem Dilemma. Denn es ist kaum anzunehmen, dass die Entscheidungsträger in Aserbaidschan und in Syrien zugeben werden, dass sie von der OeBS bestochen wurden. Schon mehrere Rechtshilfeansuchen der österreichischen Staatsanwaltschaft sind im Sand verlaufen.

Auch Anfragen bei den Behörden in den Steueroasen, wohin die Millionen geflossen sind, waren erfolglos.

AUF EINEN BLICK

Im Schmiergeldprozess um eine Nationalbank-Tochter gibt es für das Gericht ein Problem: Bislang ist völlig unklar, wer die Provision von 20 Prozent für einen Aserbaidschan-Auftrag erhalten hat. Anwalt Zanger, der einen der Angeklagten vertritt, fordert daher, dass Entscheidungsträger aus Aserbaidschan und Syrien einvernommen werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2014)

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