AK: Gehaltsangaben in Stelleninseraten zu ungenau

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Seit dem 1. Jänner 2011 müssen Betriebe in Stelleninseraten die Gehälter ausweisen.

Wien. Das Gesetz zur Einkommenstransparenz gilt in Österreich seit 1. Jänner 2011: Seither müssen Betriebe in Stelleninseraten angeben, wie hoch der Mindestlohn für den ausgeschriebenen Job ist und ob sie mehr als den vom Kollektivvertrag vorgeschriebenen Lohn bezahlen. Damit soll die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen verringert werden.

Laut einer Erhebung der Arbeiterkammer (AK) halten sich 87 Prozent der Betriebe an die Bestimmungen zur Gehaltstransparenz. Dafür untersuchte die AK im Februar und März die Samstagsausgaben von vier großen Tageszeitungen sowie 557 Inserate von vier Internet-Jobbörsen. In nur 38 Prozent der analysierten Inserate wurden jedoch Informationen zu Ist-Gehältern oder der Bandbreite der möglichen Bezahlung angegeben, kritisiert die AK. Vor einem Jahr seien es noch 54 Prozent gewesen.

Meist würden nur die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt, indem das kollektivvertragliche Mindestgehalt angegeben und auf die Bereitschaft zu Überzahlung hingewiesen werde. „Mindestangaben sind in der Regel zu wenig aussagekräftig, um echte Einkommenstransparenz zu erreichen“, so Ingrid Moritz, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie bei der AK.

Weniger Inserate wegen Krise

Vor allem große Betriebe drücken sich laut der AK vor allzu genauen Angaben: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten würden nur zu 21 Prozent das Ist-Gehalt ausweisen. 2013 seien es noch 39 Prozent gewesen. Bei den Stellenanzeigen macht sich auch die schwierige Arbeitsmarktlage bemerkbar: Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Jobinserate um ein Viertel.

Teil des Gesetzes zur Gehaltstransparenz ist auch ein verpflichtender Einkommensbericht. Großbetriebe müssen bereits seit 2011 einen solchen Bericht legen, seit heuer sind alle Firmen mit mehr als 150 Beschäftigten dazu verpflichtet. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2014)

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