Eine Baufirma hatte drei Arbeiter gefeuert, weil sie Überstundengeld wollten. Nun muss die Firma nachzahlen.
Eine Welser Baufirma hat drei Fassadenarbeiter gefeuert, weil sie die Auszahlung ihrer Überstunden verlangten. Dabei hat das Unternehmen nicht einmal die Kündigungsfrist eingehalten, bei der Gebietskrankenkasse hat sie eine "einvernehmliche Auflösung" angegeben - rückdatiert. Die Betroffenen wandten sich an die Arbeiterkammer. Das Gericht verdonnerte die Firma schließlich zu einer Nachzahlung.
Je 5000 Euro bekamen die Männer, jedoch erst nach eineinhalb Jahren. Der Arbeitgeber hatte nämlich gegen das Urteil des Erstgerichts Berufung eingelegt, blitzte aber beim Oberlandesgericht (OLG) ab, berichtete die AK Oberösterreich am Freitag.
Fehlende Zeitauszeichnungen
Das Erstgericht erkannte den Arbeitern 76 Prozent der geltend gemachten Überstunden zu. Da lückenlose Arbeitszeitaufzeichnungen fehlten, hatte ein Sachverständiger die Baustellen besichtigen und anhand der angegebenen Tätigkeiten die Arbeitszeit errechnen müssen. Auch puncto Kündigungsentschädigung bekamen die Arbeiter Recht.
Laut dem oberösterreichischen AK-Präsidenten Johann Kalliauer ist diese Vorgehensweise in der Baubranche kein Einzelfall. Immer wieder meldeten Unternehmen ihre Beschäftigten rückwirkend ab und gäben falsche Auflösungsgründe an. Kalliauer rät Arbeitern, ihre Arbeitszeiten und auch die verrichteten Tätigkeiten selbst genau zu protokollieren.
(APA)