OGH: Aus für Zeiterfassung mit Fingerscan-System

Biometrie statt Stechuhr: nur mit Zustimmung des Betriebsrats erlaubt.

Wien (cka). Ein Fingerscan-System zur Arbeitszeiterfassung darf nicht ohne entsprechende Betriebsvereinbarung installiert werden. Das stellte der Oberste Gerichtshof vor kurzem klar.

Anlassfall war die Einführung eines solchen Systems in einem Krankenhaus. Auf Empfehlung der Arge Daten klagte der Betriebsrat auf Unterlassung – und bekam Recht. Das Abnehmen und Verwalten von Fingerabdrücken berühre die Menschenwürde, befand das Höchstgericht. Außerdem gebe es schonendere, weniger stark in Persönlichkeitsrechte eingreifende Mittel, um festzustellen, wann Arbeitnehmer kommen und gehen: die guten alten Stechuhren, für die keine Betriebsvereinbarung nötig ist, aber auch Magnetkartensysteme. Letztere können allerdings problematisch werden, wenn damit auch ein Bewegungsprofil der Mitarbeiter erstellt wird.

Die Arge Daten empfiehlt nun den Betriebsräten, Fingerscan-Systemen nicht zuzustimmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2007)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.