Gericht stoppt Kündigung per SMS

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Immer öfter werden auch in Österreich Kündigungs-SMS versandt. Das Oberlandesgericht schob diesem Trend nun einen Riegel vor. SMS erfüllen nicht die erforderliche Schriftlichkeit, entschied das Gericht.

Schon bei den ersten Teenagerlieben ist er verpönt: der Schlussstrich via SMS. Was in persönlichen Beziehungen nicht gern gesehen wird, ist im Wirtschaftsleben leider zur Gewohnheit geworden. In England ist die Kündigung des Arbeitsvertrags per SMS schon zur Mode verkommen.

OLG: "Kündigung per SMS ungültig"

Nach Berichten des Kurier werden auch in Österreich immer mehr Angestellte mit Kündigungs-SMS konfrontiert. Doch ein junger Lehrling wollte das knappe "Muss dich mit heutigem Tag kündigen..." ihres Lehrherrn nicht akzeptieren und wandte sich an die Arbeiterkammer (AK). Die AK brachte den Fall vor Gericht und gewann. In seinem Urteil entschied das Oberlandesgericht (OLG), dass das Lehrverhältnis nicht ordnungsgemäß aufgelöst wurde, da durch die Kündigung per SMS nicht die nötige Schriftform erfüllt sei. "Durch eine SMS ist eine Zuordnung der Person nicht sofort möglich", erläutert Hans Trenner, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien das Urteil.

Krankmeldung per SMS möglich

Trenner begrüßte das Urteil als Präzedenzfall, der es den Vorgesetzten unmöglich mache per SMS zu kündigen, wenn die Schriftform für die Kündigung vorgesehen ist. Das gilt insbesondere für Lehrlinge, Behinderte oder Schwangere. Doch auch in den meisten Kollektivverträgen ist eine schriftliche Kündigung vorgesehen. Weiterhin möglich sei aber die Krankmeldung sowie die Dienstfreistellung per SMS, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Allerdings warnt der AK-Experte davor zu viel über das Handy zu erledigen. Denn kommt es nachträglich zu Streitigkeiten, muss der Fall erst mühsam über gespeicherte Handy-Daten und Rufnachweise rekonstruiert werden. (Red.)

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