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EU-Kommission gegen Italiens Kirche

29.08.2007 | 18:24 |  Von unserem Korrespondenten PAUL KREINER (Die Presse)

Privileg. Die katholische Kirche ist steuerlich bevorzugt. Das könnte EU-rechtswidrig sein.

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ROM. Die katholische Kirche gilt als der größte Grundbesitzer Italiens. Von der Grundsteuer ist sie aber befreit. Dem Staat sind seit 2004 auf diese Weise – je nach Schätzung – eine bis 2,2 Mrd. Euro entgangen. Nicht alle halten das für gerechtfertigt. Die EU etwa sieht in diesem Steuernachlass eine unzulässige Subvention zum Schaden des freien Wettbewerbs. Brüssel hat nun nähere „Informationen“ aus Rom angefordert.

Dass die Kirche keine Grundsteuer zahlt, liegt ursprünglich am schlechten Gewissen des italienischen Staates. 1929 hatten Reich und Vatikan ihren ersten Grundlagenvertrag geschlossen. Italien entschädigte die Kirche für den 1871 zerschlagenen und eingemeindeten Kirchenstaat sowie für die säkularisierten Immobilien unter anderem mit fiskalischen Privilegien. Spätere Gesetze bekräftigten dies und dehnten die Vorrechte auf nichtkirchliche Sozialeinrichtungen aus.


Berlusconi schützte die Kirche

Vor drei Jahren schlug der Oberste Gerichtshof eine Kerbe in diese Übereinkunft. Die Kirche, so befanden die Richter, unterhalte ja nicht nur Kult- und Sozialeinrichtungen wie Gotteshäuser, Schulen, Kindergärten, sondern sei auch kommerziell tätig. Für Geschäfte oder Hotels gelte die Befreiung aber nicht. Die Kirche wurde verurteilt, wenigstens den Betrag von fünf Jahren nachzuzahlen.

Ministerpräsident Silvio Berlusconi allerdings, damals am Beginn eines Wahlkampfes, wollte sich keinen Affront gegenüber der größten gesellschaftlichen Macht des Landes leisten und korrigierte den Richterspruch mit einem Dekret. Dieses verlangte von der Kirche zwar eine Grundsteuer, aber nur für „ausschließlich“ kommerziell genutzte Liegenschaften.

Damit war zur Genugtuung der Bischöfe der alte Zustand wiederhergestellt. Denn jedes kirchliche Pilgerhotel, jedes Restaurant, jede Universität, jede Klinik hat eine Hauskapelle oder zumindest eine blumengeschmückte Heiligen-Ikone im Foyer – und ist aus diesem Grund eben nicht „ausschließlich kommerziell“ genutzt.


Beschwerden aus Italien

Der Streit – die EU-Kommission spricht von „Beschwerden aus Italien“ – hatte sich insbesondere an der Situation in Rom entzündet. Hier standen wegen mangelnden Nachwuchses immer mehr Klöster leer; die Orden passten sich dieser „neuen missionarisch-seelsorgerlichen Herausforderung“ an und verwandelten die Gebäude in Hotels. Diese laufen bestens. Für Touristen sind sie eine billige, qualitativ aber gleichwertige Alternative zu „weltlichen“ Betrieben.


Weitere Steuerprivilegien

Und sie sind nicht nur von der Grundsteuer befreit, sondern zahlen – weil von religiösen Institutionen betrieben – auch nur die Hälfte der Unternehmenssteuer. Manche Einrichtungen schlüpfen über trickreiche Konstruktionen auch gleich unters Dach des Vatikan. Dann sind sie Eigentum eines fremden Staates und zahlen noch weniger bis gar nichts. Klar, dass das für böses Blut sorgt bei der Konkurrenz. Und die Stadt Rom könnte die bisher ausgefallenen 20 Mio. Euro pro Jahr im Not leidenden Haushalt gut gebrauchen.

Die Kirche selbst finanziert sich hauptsächlich über einen Zusatz von 0,8 Prozent zur Lohnsteuer. 930 Mio. Euro waren das im Vorjahr. Zudem können Italiener weitere 0,5 Prozent ihrer Einkommmensteuer direkt an soziale oder ökologische Einrichtungen leiten. Auch dabei ist die katholische Kirche der Hauptadressat. Dazu kommen viele Millionen an Spenden.

ITALIEN: Steuerprivileg

Italiens Kirche ist von der Grundsteuer befreit. Die EU-Kommission wittert darin eine illegale Subvention, weil die Kirche auch kommerziell tätig ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2007)

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4 Kommentare
Fragender
30.08.2007 18:17
0 0

Wie ist die Situation in Österreich?

.

0 0

Der Vatican-Konzern

als größter nicht staatlicher Grundbesitzer ist ja bei uns auch steuerlich befreit.

Weg mit den Kirchen-Privilegien!

Noah von der Arche am Berg der Freude

Gast: erhard.k
29.08.2007 22:48
0 0

Auch die Art der Kirchensteuererhebung...

...und der staatlichen Mitwirkung daran widersprechen den Grundregeln der EU.
Nicht umsonst wollen so viele eine Verfassungspräambel über "röm.-kath. Grundlagen der Europäischen Union", um ihre Privilegien unter Berufung darauf verteidigenzu können.

Andererseits wird - wenn auch erst sehr langfristig - mit dem Schwinden der riesigen und damit notgedrungen vielfältigen römischen Kirche das Geistesleben letzlich auf Obskurantenvereine übergehen, von denen die Kreationisten noch die harmlosesten sein werden.

Gast: gast
29.08.2007 21:10
0 0

Ein SEHR GUTER Anfang !

Die katholische Kirche lebt auf unser aller Kosten von zahlreichen Privilegien.
Das sollte bewusst gemacht werden und auch, z.B. im Rahmen der EU wirksam abgestellt werden.

Schlagzeilen Wirtschaft