04.07.2009 15:22 | Meine Presse Merkliste0

Flucht in die Körperschaftsteuer

25.04.2008 | 18:28 |  OLIVER GRIMM (Die Presse)

Studie. Belastet der Staat Kapital-gesellschaften geringer, sinken gleichzeitig seine Einnahmen aus der Einkommensteuer. Das dürfte seit 2005 auch in Österreich der Fall sein. Denn die Zahl der GmbH steigt deutlich an.

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WIEN. Als die ÖVP-geführte Regierung unter Wolfgang Schüssel vor vier Jahren für ihren Plan der Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) warb, versuchte sie die Gegner dieser Reform mit folgendem Argument zu gewinnen. Wenn der KöSt-Satz nur mehr 25 statt 34 Prozent beträgt, gibt es weniger Anreiz für die Kapitalgesellschaften, nach Steuerschlupflöchern zu suchen. Gerne verwiesen die findigen Köpfe im Finanzministerium Karl-Heinz Grassers auf Studien, wonach jene Staaten, welche die KöSt-Sätze gesenkt hätten, dadurch mehr Geld aus der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften einnähmen. Lag der Anteil der KöSt Anfang der 80er Jahre noch bei durchschnittlich zwei Prozent der Wirtschaftsleistung, so stieg sie im Laufe der Jahre auf 2,5 bis drei Prozent.

Ein bestechendes Argument. Und tatsächlich nahmen Grasser und sein Nachfolger Wilhelm Molterer (ÖVP) in den Jahren seit Senkung der KöSt aus dieser Quelle stetig mehr ein (siehe Grafik).


Anreiz zur Umgründung

Allerdings dürfte das Argument nicht stimmen, wonach diese Steuerquelle allein deshalb so stark sprudelt, weil die Unternehmer weniger Aufwand in die Steuervermeidung stecken oder massenhaft ausländische Konzerne nach Österreich ziehen.

Vielmehr dürfte auch hierzulande jener Effekt auftreten, den die beiden Wirtschaftsforscher Ruud de Mooij (Erasmus Universität, Rotterdam) und Gaëtan Nicodème (Europäische Kommission) in ihrer Studie „How Corporate Tax Competition reduces Personal Tax Revenue“ beschreiben. Der Effekt sieht so aus: Je größer der Unterschied zwischen dem KöSt-Satz und dem zu erwartenden Satz der Einkommensteuer (ESt) ist, desto größer ist der Anreiz für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, sich einfach in eine Kapitalgesellschaft – typischerweise eine GmbH – umzugründen.


Welches Körbchen darf es sein?

Somit bewirkt eine Senkung der KöSt, dass die Zahl der Kapitalgesellschaften steigt, während jene der Personengesellschaften entsprechend sinkt. Für den Staat bedeutet das im Extremfall, dass die KöSt-Einnahmen steigen und die ESt-Einnahmen gleichermaßen sinken. Womit Grassers „Win-win“-Argument widerlegt ist.

„Man muss vorsichtig sein zu sagen: ,Wir haben die KöSt gesenkt und Mehreinnahmen erzielt“, sagt Alfons Weichenrieder, Finanzprofessor an der Universität Frankfurt am Main, zur „Presse“. „Die Leute überlegen sich, in welches Körbchen ihre Einkünfte fallen sollen.“

Wirtschaftsjuristen bestätigen das. „Es gibt seither bei kleinen Unternehmen einen klaren Trend zur Kapitalgesellschaft“, sagt Andreas Mayr von Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte. „Auch viele Freiberufler haben zu rechnen begonnen: ,Steigen wir um ein paar Prozent Steuer besser aus, wenn wir eine GmbH gründen?‘“, pflichtet Andreas Hable von Binder Grösswang Rechtsanwälte bei.

Denn als GmbH-Teilhaber muss man in Summe nur 43,75 Prozent des Gewinns versteuern: erst 25 Prozent KöSt, der Rest wird bei Ausschüttung an den Teilhaber mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer belastet. „Damit ist man deutlich günstiger dran als die Personengesellschaft oder der Einzelunternehmer, die für Teile ihrer Einkünfte bis zu 50 Prozent Einkommensteuer zahlen“, sagte Hable.

Ein Blick in die Statistik legt den Schluss nahe, dass die Studie von Mooij und Nicodème auch auf Österreich zutrifft. Laut Statistik Austria stieg die Zahl der GmbH von 2004 auf 2005 (am „Vorabend“ der KöSt-Senkung) um 5,2 Prozent auf 78.404. Jene der Personengesellschaften stieg nur um 1,4 Prozent auf 120.564, jene der Einzelunternehmer um 1,7 Prozent auf 375.907. Noch klarer ist das Indiz in der Statistik der Neugründungen. Laut Wirtschaftskammer stieg die Zahl der neuen GmbH in diesem Zeitraum um acht Prozent auf 3561 – jene der neuen Personengesellschaften fiel um 13 Prozent auf 2002.

Finanzministerium

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.04.2008)

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11 Kommentare
Rene Herndl
26.04.2008 08:52

Die Absichten der Herren Schüssel und Grasser ...

... war schon von Anfang an klar: das Klientel ihrer politischen Gesinnung, nämlich das Großkapital, die Konzerne, die Großverdiener sollten entlastet werden und die Umverteilung zum Vorteil der Share-Holder gefördert werden. Statt endlich eine gerechte Steuerbelastung einzuführen wurden Mittelstand und mittelmässige Verdiener noch mehr belastet, die enormen Gewinne der Großen aber weiter entlastet. Die KöSt ist ein Witz und es wäre höchste Zeit, EU-weit eine einheitliche Besteuerung der Konzerne einzuführen, die zumindest bei 30% liegen sollte - und zwar ohne Ausnahmen. Dann könnte wahrscheinlich die Einkommensteuer deutlich gesenkt werden.

Antworten wunderwuzzi25
26.04.2008 15:53

Re: Die Absichten der Herren Schüssel und Grasser ...

so ein unsinn. die köst kann nicht als gegenfinanzierung für eine est-senkung verwendet werden. dafür wären auch die 30% viel viel viel zu wenig. das läuft nur über verbrauchssteuern, höhere grundsteuern und über eine erhöhung der kest auf 50%. aber dann schreit halb kaisermühlen auf weils jetzt auf die sparbuchzinsen mehr steuern zahlen müssen. und die kleingartenhäuslbauer müssten dann auch grundsteuer zahlen. nur so würde wirklich ein aufkommen zusammenkommen. die steuerbelastung der großen firmen ist im übrigen auch unter grasser nicht zurückgegangen weil im gegenzug ausnahmen gestrichen wurden und die entlastung der kleineren gmbhs kann ja als positiv angenommen werden.

Antworten Antworten Gast: Pezterel
28.04.2008 10:57

Nicht um den heißen Brei reden:

Die Staatsausgaben sind ZU HOCH. Bauernförderung, ÖBB-Zuschüsse usw. müssen signifkant gekürzt werden und in ansehbarer Zeit abgeschafft werden. Dann kann man die leistungsbezogenen Steuern auf ein normales Maß senken. Die Stammwähler von Schwarz und Rot werden zwar laut heulen, aber das macht nichts.

Antworten Antworten Antworten wunderwuzzi25
28.04.2008 12:03

Re: Nicht um den heißen Brei reden:

wobei die stammwähler der spö sicher noch viel lauter schreien werden. aber Sie haben recht. unsere staatsquote ist einfach zu hoch.

Antworten simplicissimus
26.04.2008 10:59

Re

seit wann sind einzelunternehmer grosskapitalisten. ganz umgekehrt, dieser effekt ist zu begrüssen, kleinst- und kleinunternehmer sind das rückgrat der wirtschaft und schaffen die meisten arbeitsplätze.

wunderwuzzi25
25.04.2008 22:14

nicht nachvollziehbar

das ist so nicht ganz vollständig. der trend zur gmbh ist seit jahren ungebrochen, wobei dafür meist zivilrechtliche gründe ausschlaggebend sind und seltener steuerliche. am anfang zahlen die wenigsten gmbhs schon ertragssteuern. auch wird in dem artikel nicht erwähnt das eben in den jetzten jahren ein wirtschaftsaufschwung stattgefunden hat der sich in einer großen neugründungswelle niedergeschlagen hat. meiner meinung nach kann man also nicht seriös sagen welchen einfluss diese steuersatzänderung gehabt hat weil eben zu viele einflüsse aus einmal gewirkt haben. außerdem wurden im gegenzug den körperschaften steuervorteile gestrichen, vor allem die bewertungsreserve §12 EstG sei hier erwähnt.

Gast: Rechner :)
25.04.2008 21:40

Was hier nicht deutlich genug gesagt wird ...

.... ist, daß die nicht ausgeschütteten Gewinne - die der Einzelunternehmer ja voll besteuern muß - nur mit der KöSt (25%) besteuert werden.
Ein Unternehmer, der das Geld im Unternehmen für z.B. Investitionen hält, wird auf diese Weise steuerlich "belohnt". Denn da ist der große Unterschied - re-investiere ich Gewinne nachdem ich 50% Steuern gezahlt habe oder nachdem ich 25% Steuern bezahlt habe ?

Antworten Kito
27.04.2008 12:43

Re: Was hier nicht deutlich genug gesagt wird ...

Thesaurierte werden mit dem Halbsteuersatz "belohnt" - obwohl ich da ein deutliches Manko sehe; in meinen Augen wird man dafür mit dem Halbsteuersatz "beSTRAFT". Bittschön, wenn ich meine Gewinne im Unternehmen belasse, weil ich neue Geschäftsfelder erschließen möchte, muß ich dafür wie ein Tr**** auch noch zahlen? Was soll der Mist? KEIN Unternehmen beginnt einen Investitionsprozeß mit Beginn des Geschäftsjahres (meine damit die vorrangige Orientierung der Planung daran). Somit erwirtschaftet man in X1 Überschüsse, die man für Erweiterung in X2 vorgesehen hat, muß dafür aber den Staat füttern. Man stelle sich vor, fürs Kopierpapier, das als gwG aus der Kaffeekassa gezahlt wird, drückt man vorher schnell ein Viertel ab. Dieser Idiotenprozeß des "gebundenen toten Kapitals" muß endlich ein Ende finden. STANDORTWETTBEWERB ist das Wort.

Antworten wunderwuzzi25
26.04.2008 15:56

Re: Was hier nicht deutlich genug gesagt wird ...

unternehmen die in einer personengesellschaft organisiert sind investieren auch nur eher selten. produktionsunternehmen und forschungsintensive firmen sind nämlich quasi immer in einer gmbh/ag organisiert. außerdem steht es ja jedem frei die rechtsform zu wählen.

Antworten Antworten Gast: Berga
28.04.2008 10:59

Falsch,

so ziemlich alle freien Berufe dürfen nicht oder nur unter Schikanen in Form einer Kapitalgesellschaft betrieben werden ...

Antworten Antworten Antworten wunderwuzzi25
28.04.2008 11:21

Re: Falsch

das ist nicht mehr so. ärzte, rechtsanwälte, steuerberater, architekten, ziviltechniker und co dürfen heute alle als gmbH betrieben werden. das hat sich geändert.

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