Spar-Kartellverfahren: Behörde will Informanten schützen

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Die Wettbewerbsbehörde will kooperierende Lieferanten keinen Gegenmaßnahmen von Spar aussetzen. Die BWB wirft dem Konzern Preisabsprachen vor.

Heute am Mittwoch ist unter großem medialen Interesse das mit Spannung erwartete Verfahren am Kartellgericht gegen den Handelskonzern Spar gestartet. Spar wird vorgeworfen, mit Lieferanten Preise bei unter anderem Molkereiprodukten und Bier abgesprochen zu haben. Als erster Zeuge wurde dazu der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, einvernommen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde will im Kartellverfahren gegen den Handelskonzern Spar keine Lieferanten bekannt geben, bei denen Beweismittel sichergestellt wurden. Es gehe um den Schutz der Lieferanten, sagte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner bezeichnete die Vorwürfe als "nebulös", weil die Identität der Lieferanten nicht offengelegt werde.

278 Urkunden vorgelegt

Die BWB will nicht bekanntgeben, welches Unternehmen kooperiert und freiwillig Unterlagen vorgelegt hat. Es gibt die Befürchtung, dass es zu Gegenmaßnahmen von Spar gegen kooperierende Lieferanten kommen könnte. Die Wettbewerbshüter haben im Rahmen des Bußgeldantrags im Bereich Molkereiprodukte bisher 278 Urkunden vorgelegt, sechs davon stammen aus der BWB-Hausdurchsuchung in der Spar-Zentrale in Salzburg. Die Richterin Anneliese Kodek bat die BWB, nachzuweisen, ob Unterlagen von dem Rewe-Verfahren enthalten sind.

Im Jänner und August 2013 führte die BWB bei Spar Razzien wegen vermuteter Preisabsprachen mit Lieferanten bei unter anderem Molkereiprodukten und Bier durch. Spar vertritt die Meinung, dass Gespräche mit Lieferanten über Verkaufspreise üblich sind und erlaubt sein müssen. Die BWB wiederum sagt, dass Hersteller und Händler nur über den Einstandspreis sprechen dürfen, nicht aber über den Verkaufspreis.

Spar lässt erstmals durchjudizieren

Die BWB hatte am 29. November 2013 und am 16. Dezember 2013 beim Oberlandesgericht (OLG) Wien als Kartellgericht zwei Bußgeldanträge gegen die Spar-Unternehmensgruppe eingebracht. Zunächst soll nun der Antrag vom 29. November behandelt werden. Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren rund um Preisabsprachen durchjudiziert. Bisher ließen sich alle Firmen auf eine Bußgeld-Bezahlung ein.

Helmut Petschar, Präsident der Vereinigung Österreichischer Milchverarbeiter (VÖM), erwartet das Urteil mit Spannung: "In den letzten Jahren sind die Meinungen auseinandergegangen, was erlaubt ist und was nicht. Nun ist es wichtig, dass die Betriebe Rechtssicherheit bekommen."

Zudem laufen gegen Spar-Chef Gerhard Drexel Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wegen übler Nachrede und Verleumdung. Die Strafanzeige wurde von der BWB eingebracht, weil Drexel behauptete, die BWB habe bei der Hausdurchsuchung der Spar-Regionalzentrale im August 2013 in Kärnten eine Spionage-Software eingesetzt.

(APA)

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