Die Ratingagenturen reagieren auf den Totalverlust von Gläubigern. Die Nationalbank sagt, sie habe vor Risken gewarnt.
Wien. Bisher ist es nur ein Gerücht gewesen. Jetzt ist es quasi amtlich: Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger sehr wohl auf Risken im Zusammenhang mit dem Hypo-Sondergesetz hingewiesen. In einer schriftlichen Stellungnahme an die Austria Presseagentur sprach OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny am Samstag von „Risken der Einbeziehung von Gläubigern“ – auf die die Notenbank „ausdrücklich hingewiesen“ habe.
Dies ist aus drei Gründen bemerkenswert. Erstens hat sich die Regierung bislang auf eine positive Stellungnahme der OeNB berufen. Zweitens hat die OeNB ihre Expertise zum Hypo-Sondergesetz bisher unter Verschluss gehalten. Und drittens hat Nowotny erst vor wenigen Tagen das Sondergesetz der Regierung verteidigt: Jene Gläubiger, die durch das Gesetz um ihr Geld kommen, hätten von Anfang an von dem höheren Risiko gewusst und seien durch höhere Zinsen entschädigt worden, sagte Nowotny.
Diese Äußerung hat zu herber Kritik seitens der österreichischen Banken geführt: Das Faktum, dass sogenannte nachrangige Hypo-Gläubiger – trotz Garantie des Landes Kärnten – einen Totalverlust von 890 Millionen Euro erleiden, werde zu einem großen Vertrauensbruch führen, hieß es.
Dieser Vertrauensverlust ist nun tatsächlich eingetreten. Wie berichtet, traut die Ratingagentur Moody's österreichischen Schuldverschreibungen mit Landeshaftung nur mehr bedingt: Am Freitag hat sie die Ratings für langfristige Verbindlichkeiten und Einlagen von elf heimischen Kreditinstituten um einen Grad herabgestuft. Finanzminister Spindelegger kommentierte das umgehend als „sachlich nicht nachvollziehbar“.
Da sind die jüngsten Äußerungen Nowotnys höchst unangenehm. Der Notenbank-Chef meinte gestern, dass Moody's zwar die Garantien der Republik Österreich voll anerkannt habe. „Darüber hinaus zeigt sich aber, dass eine, wie von vielen Seiten verlangte, Einbeziehung von Gläubigern mit Risken verbunden ist.“ Nachsatz: „Worauf die OeNB in ihren Stellungnahmen ausdrücklich hingewiesen hat.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.06.2014)