Spar-Chef Gerhard Drexel hatte BWB-Chef Theodor Thanner einen Vergleich angeboten, dieser lehnte jedoch ab.
Wien. Das Gerichtsverfahren Spar gegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ging am Montag in die nächste Runde. Diesmal wurden Spar-Vorstandsvorsitzender Gerhard Drexel und der Spar-Rechtschef Oliver Seda einvernommen. Im Mai war bereits Theodor Thanner, Leiter der BWB, am Kartellgericht Wien befragt worden. Spar ist das erste Unternehmen, das ein Verfahren wegen Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Bisher betroffene Unternehmen, darunter Spar-Konkurrent Rewe, hatten sich auf Settlements mit der BWB geeinigt und Bußgeld gezahlt.
Zunächst ging es um wenig Konkretes und viel Atmosphärisches. Es sei, so Drexel, Skurriles vorgefallen. Bei einer inoffiziellen Unterredung zwischen Drexel und Thanner, die sich – so der Spar-Chef – „gut kennen, zwar nicht befreundet, aber immerhin per Du“ seien – nach der ersten Hausdurchsuchung bei Spar im vergangenen Jahr habe Thanner Spar zu einer „Wissensrunde“ in die BWB eingeladen. Die BWB wolle Spar „schwerwiegende Evidenzen“ über die beanstandeten vertikalen Preisabsprachen vorlegen, habe Thanner Drexel wissen lassen.
Bei betreffendem Termin war dann Drexel selbst nicht anwesend, sondern die Spar-Juristen Seda und Daniel Bräunlich. Laut Seda und Drexel sei man in der Erwartung zu dem Termin gegangen, dass die BWB Spar, wie angekündigt, belastende Unterlagen vorlegen werde. Stattdessen hätten die anwesenden Mitarbeiter offenbar erwartet, dass Spar „etwas anbieten würde“, das in Richtung Settlement gehe. Dergleichen habe man aber nicht getan. Daraufhin habe Drexel einen entrüsteten Anruf vom Damals-noch-BWB-Sprecher Stefan Keznickl bekommen, er solle seine Mitarbeiter „zurückpfeifen“.
Drexel habe nicht gewusst, was damit gemeint sei, und habe auch nichts dergleichen getan, Spar und die BWB schieden im Unfrieden voneinander. Kurz nach diesem Treffen habe dann die zweite Hausdurchsuchung in der Spar-Regionalzentrale in Kärnten stattgefunden – bei der laut Drexel „illegale Spionagesoftware“ verwendet worden sei. Drexel habe Thanner nach der Hausdurchsuchung bei einem weiteren inoffiziellen Treffen angeboten, sich zu vergleichen und im Gegenzug die ganze „Spionage-Angelegenheit“ nicht öffentlich zu machen – sofern die BWB von einem Bußgeldantrag gegen Spar absehe.
Thanner lehnte ab. Auf die Frage der Richterin, warum Drexel denn einen Vergleich angeboten habe, antwortete Drexel, die BWB habe eine PR-Kampagne gegen Spar gestartet, es sei zu einer medialen Vorverurteilung gekommen, man habe also weiterem Imageschaden vorbeugen wollen.
Konkurrenz darf nicht billiger sein
Etwas konkreter in medias res ging es dann etwa bei der Frage der BWB-Juristen an Drexel, ob eine Unterredung zwischen Lieferant und Einkäufer über den Einstandspreis eines Produkts (dieser darf verhandelt werden, der Verkaufspreis hingegen nicht) auch damit enden könne, dass die Verkaufspreise bei der Konkurrenz steigen. Drexel verneinte das. BWB-Jurist Luca Schicho nannte einen konkreten Fall des Lieferanten Käsemacher. Wegen Spars Forderung nach einem niedrigeren Einstandspreis – weil man bei Konkurrent Mpreis einen günstigeren Verkaufspreis entdeckt habe – sei daraufhin der Preis beim Konkurrenten gestiegen. Dafür könne ja Spar nichts, wenn der Einkaufspreis bei der Konkurrenz angehoben werde, das habe man nicht gefordert, konterte Drexel.
Mehr Diskurse dieser Art wird es im Oktober geben. Dann sind drei Spar-Einkäufer vor Gericht geladen. Diese werden über konkrete Fälle besser Bescheid wissen (müssen) als der Chef, der ja – so Drexel mehrfach – nicht jedes Mail kennen könne, das seine Mitarbeiter verschicken.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2014)