Bundespräsident Fischer will das geplante Sondergesetz noch einer sorgfältigen Prüfung unterziehen.
Bundespräsident Heinz Fischer wird das geplante Hypo-Sondergesetz "ganz bestimmt nicht so einfach unterschreiben". Er werde das geplante Gesetz, das einen Schnitt von Nachranganleihen trotz Landeshaftung vorsieht, noch sorgfältig mit Juristen besprechen. Denn, "dass dieses Gesetz etwas ist, worüber man mit Recht sehr sorgfältig diskutieren muss, ist klar", so Fischer in der ORF-"Pressestunde".
Prinzipiell ortet das Staatsoberhaupt aber im geplanten Gesetz einen praktikablen "Mittelweg" zwischen einem Konkurs, der die schlechteste Möglichkeit dargestellt hätte, und der Anstaltslösung, bei der die Steuerzahler alleine alle Kosten hätten schultern müssen, wie Fischer am Sonntagvormittag im Fernsehen andeutete.
Geringster Schaden für Steuerzahler
Die ganze Hypo-Causa und das geplante Sondergesetz seien aber "nichts, worüber man sich freuen" könne. "Der Finanzminister wäre glücklich und dankbar, wenn ihm das erspart bliebe", sagte Fischer. Letztlich sei "eine der drei Lösungen aber ein Muss", da sei jene, bei denen den Steuerzahlern noch der relativ geringste Schaden entstehe, jetzt vorgesehen.
Zum Beitrag Kärntens zum Hypo-Abbau - Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) will 500 Mio. Euro aus dem Kärntner Zukunftsfonds, der aus dem Hypo-Verkauf an die Bayerische Landesbank gefüllt ist - sagte Fischer, auch vom südlichsten Bundesland erhoffe man sich einen Beitrag, dessen "Höhe zu verhandeln" sei.
(APA)