Nach Krankmeldung: Grasser-Zivilprozess auf Oktober verlegt

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Im Verfahren gegen seinen früheren Steuerberater Peter Haunold soll Grasser nun am 20. Oktober vor dem Handelsgericht aussagen.

Im Verfahren um die Schadenersatzklage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Steuerberater Peter Haunold gibt es jetzt neue Termine: Am 20., 21. und 23. Oktober wird nun am Handelsgericht Wien dazu verhandelt. Die Einvernahme Grassers ist für den ersten Prozesstag ab neun Uhr festgelegt worden. Die eigentlich für Mitte Juli angesetzten Termine waren vom Gericht abgesagt worden, nachdem Grasser eine Lungenentzündung von einem Kinderarzt auf Capri attestiert worden war. Am vergangenen Freitag verkündete schließlich Grassers Anwalt, dass der Ex-Finanzminister nach neuntägier Antibiotika-Einnahme wieder genesen ist.

Die Justiz verdächtigt Grasser der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, was der frühere Finanzminister stets vehement zurückgewiesen hat. Er verklagte Haunold auf Schadenersatz, da dieser ihm die Konstruktion vorgeschlagen habe. Deloitte bringt dagegen vor, Grasser sei vom vorgeschlagenen Konzept eigenmächtig abgewichen.

Diskussion über Krankmeldung

Obwohl in einem Zivilprozess die Parteien nicht anwesend sein müssen, erregte die Krankmeldung nicht nur die Gemüter der Prozessgegner. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim brachte sogar die U-Haft für den Ex-Finanzminister ins Spiel.

Dem Vernehmen nach soll Grassers Strafverteidiger Manfred Ainedter im Vorfeld versucht haben, das Zivilverfahren zu verschieben. Beobachter vermuten dahinter den Versuch, belastende Aussagen vor dem  Strafprozess zu vermeiden. Denn Haunold wurde im Strafprozess nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden, während er im Zivilprozess alles auf den Tisch legen darf.

(APA/Red.)

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