Im Zivilprozess zwischen BayernLB und Hypo-Mitarbeiterstiftung lässt sich bisher nur eines mit Sicherheit sagen: Die Schadenersatz-Klage ist mit hohen Kosten verbunden.
Der Zivilprozess zwischen BayernLB und Hypo-Mitarbeiterstiftung am Handelsgericht Wien ist um eine Facette reicher: Die Bayerische Landesbank präsentierte Richterin Charlotte Schillhammer eine Rechnung in Höhe von 6340,77 Euro, die sofort und ohne Rücksicht auf den Prozessausgang ausbezahlt werden soll. Grund dafür war ein einstündiger Vortrag des Anwalts Malte Berlin, der als Nebenintervenient seinen Bruder und früheren Hypo-Chef Tilo Berlin vertritt. Der Anwalt habe bereits Ähnliches vorgebracht und damit den Prozess unnötig in die Länge gezogen, so die Bayern. Am "redundanten Vorbringen" übte auch Richterin Schillhammer Kritik: "Selbes wäre auch in fünf Minuten gegangen".
Berlin forderte unter anderem die neue Einvernahme des Ex-Finanzministers Josef Pröll (ÖVP) und des ehemaligen Finanzstaatssekretärs Andreas Schieder (SPÖ).
Ansonsten wurde am Donnerstag das entscheidende Gutachten des Sachverständigen Werner Festa diskutiert, welches freilich jede Streitpartei für sich auslegt. Wie der Prozess am Ende ausgehen wird, lässt sich derzeit kaum abschätzen. Was wir aber schon wissen: Festas Gutachten ist beiden Streitparteien zu teuer. Sie beanstandeten das vor Gericht und reichten Schriftsätze ein.
Gutachten kostet 2,88 Millionen Euro
Festa argumentiert laut "Standard", dass er fast ein Jahr am Gutachten gearbeitet habe - und das mit zahlreichen Mitarbeitern. Mit 2,88 Millionen Euro machen die Kosten dafür immerhin mehr als ein Viertel der Klagssumme aus, die die BayernLB von der Mitarbeiterstiftung fordert: Die ehemalige Hypo-Eigentümer will zehn Millionen Euro Schadenersatz, weil sie sich beim Hypo-Kauf durch geheime Absprachen bei Vorzugsaktien arglistig getäuscht sieht. Als Streithelfer (Nebenintervenient) an der Seite der Mitarbeiterstiftung tritt neben Anwalt Malte Berlin auch die Hypo Alpe Adria selbst auf.
Festas umfangreiches Gutachten lässt dabei einerseits durchblicken, dass die BayernLB wegen der geheimen Nebenabsprachen bei den strafrechtlich (teils nicht rechtskräftig) verurteilten Vorzugsaktiendeals möglicherweise vom Hypo-Kauf Abstand genommen hätte. Andererseits - und das ist ein Unterschied zum Gutachten beim aktuellsten Strafrechtsprozess in Klagenfurt - werden die Nebenabreden nicht als zu 100 Prozent eigenkapitalschädlich bewertet. Hier deutet Festa an, die Bayern hätten möglicherweise etwas weniger für die Hypo bezahlt, oder auch den Schaden aus künftigen Einkünften gedeckt.
(APA)