Der Handelskonzern muss laut OGH-Entscheid seinen Konzernabschluss veröffentlichen.
Salzburg/Seiersberg. Jetzt ist es rechtskräftig: Der Handelskonzern Spar muss auch die Bilanz der Spar Holding AG offen legen. Das hat der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz am 24. Juni entschieden, wie das Landesgericht Salzburg nun mitteilte. Eine außerordentliche Revision von Spar wurde somit zurückgewiesen.
Die Angelegenheit war durch einen Rechtsstreit zwischen Spar und der Shoppingcity Seiersberg GmbH virulent geworden – „Die Presse“ hatte ausführlich berichtet. Beide Kontrahenten betreiben Einkaufszentren. Der Seiersberg GmbH zufolge hat Spar bei der Veröffentlichung der Bilanzdaten „bewusst“ die Offenlegungspflicht missachtet. Seiersberg pochte darauf, dass in den konsolidierten Konzernabschluss das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen einzubeziehen seien. Laut Seiersberg war dies unterblieben, um „die tatsächliche schlechte wirtschaftliche Lage“ von Spar „zu verschleiern“. Ein Umstand, den der Salzburger Handelskonzern stets empört zurückgewiesen hatte.
Ende März hatte ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz entschieden, dass nicht nur die Konzernmutter Holdag Beteiligungsgesellschaft, sondern auch die Tochter Spar Holding AG den Konzernabschluss für 2011 offen legen muss. Sinngemäße Begründung: Der Mutterkonzern habe es verabsäumt, eine Bilanz offen zu legen, die auch das Tochterunternehmen abdecke. Zudem komme für die Spar Holding AG aufgrund ihrer Umsatz- und Mitarbeiterzahlen der Befreiungstatbestand für kleine Konzerne nicht zum Tragen.
Die außerordentliche Revision gegen diese Entscheidung wurde nun vom OGH zurückgewiesen. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2014)