Privatkredit: Kein Rechtsanspruch auf Zinsen

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Ein Gerichtsurteil hält fest, dass bei einer Kreditvergabe ohne Bankkonzession die Verzinsung nicht eingeklagt werden kann.

Einer älteren Dame waren von einem Vermögensberater gute Zinserträge in Aussicht gestellt worden, wenn sie Privatkredite vergibt, die ebendieser Berater zwischen Anlegern und Kreditsuchenden vermittelt. Die Pensionistin vergab in Folge zumindest 20 Kredite an unterschiedliche Personen. Als die Zahlung ausblieb, klagte sie in einem Fall die Zinsen in Höhe von 276 Euro bei einer Kreditnehmerin ein, die diese Forderung wiederum bestritt.

Ein Musterprozess im Auftrag des Sozialministeriums sollte nun die Frage des Zinsanspruches klären. Diesen Prozess hat der VKI vor dem Bezirksgericht Donaustadt in erster Instanz gewonnen.

Nach Ansicht des VKI handelte es sich im konkreten Fall um ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft, bei dem - ohne Konzession - auch kein Zinsenanspruch bestand. In seinem aktuellen Urteil bestätigte das Bezirksgericht Donaustadt nun diese Einschätzung. Das Gericht verwies auf § 100 Bankwesengesetz (BWG), wonach kein Anspruch auf Zinsen besteht, wenn Kredite nachhaltig und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen vergeben werden, ohne dass dabei eine Bankkonzession vorliegt. Die Pensionistin hat damit keinen Anspruch auf eine Verzinsung. Die Klage gegen die Konsumentin wurde - nicht rechtskräftig - abgewiesen.

"Der Fall verdeutlicht die Gefahren für private Kreditgeber", sagt Mag. Thomas Hirmke, zuständiger Jurist im VKI. Gegen den vermittelnden Vermögensberater waren in der Vergangenheit sowohl von Anlegern als auch von Kreditnehmern verschiedene Beschwerden beim VKI eingelangt.

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