Pensionskassen ringen um Kunden

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Die Branche hofft auf Gelder aus der „Abfertigung neu“. Vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben besteht hier aus der Sicht der Pensionskassen noch Nachholbedarf.

Wien. 839.638 Österreicher haben Anspruch auf eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse oder beziehen bereits eine solche. Diese Zahl steigt seit Jahren nur langsam an. Voraussetzung, um in den Genuss einer Pensionskassenpension zu kommen, ist, dass der Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen hat und regelmäßig für seine Mitarbeiter einzahlt. Vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben besteht hier aus der Sicht der Pensionskassen noch Nachholbedarf.

Sie hoffen indes, dass die Umsetzung einiger Punkte im Regierungsprogramm ihr Geschäft beleben könnte: So sollen Arbeitnehmer ab 2015 die Möglichkeit haben, ihre Guthaben aus der „Abfertigung neu“ beim Pensionsantritt auch dann auf eine Pensionskasse zu übertragen, wenn der Arbeitgeber keinen Pensionskassenvertrag hat.

Geht es nach Pensionskassen-Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky, der auch Obmann des parlamentarischen Finanzausschusses ist, soll das in einem zweiten Schritt auch mit Geldern aus abreifenden Zukunftsvorsorgeverträgen möglich sein. (b.l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2014)

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