Prozess. Mit sieben Schuldsprüchen und zwei Freisprüchen ging am Freitag das Verfahren um Schmiergeldzahlungen der Banknotendrucktochter der OeNB zu Ende.
Sieben Schuld- und zwei Freisprüche: So endete gestern, Freitag, nach 20 Verhandlungstagen am Straflandesgericht Wien der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS in erster Instanz; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, Johannes Miller und Kurt Meyer und weitere vier Angeklagte wurden zu (teilweise bedingten) Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Ex-OeNB-Vize Wolfgang Duchatczek sowie ein weiterer angeklagter ehemaliger Mitarbeiter der OeBS wurden hingegen freigesprochen. Ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden die beiden mitangeklagten Rechtsanwälte, ein weiterer OeBS-Manager und eine ehemalige Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, die die angeklagten Geschäfte eingefädelt hatte.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Der Staatsanwalt warf den Angeklagten vor, von 2005 bis 2011 an die Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um zu Druckaufträgen zu kommen. Die Affäre hatte ein wüstes Sittenbild im Geschäft mit einigen Ländern ans Licht gebracht.
Die Anklage lautete auf Bestechung, Geldwäscherei, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Steuerdelikte. Mehrere der geständigen Angeklagten hatten im Lauf des Prozesses betont, Geschäfte mit Ländern wie Syrien oder Aserbaidschan seien ohne Bestechung der dortigen Entscheidungsträger undenkbar gewesen.
„Kultur des Wegschauens“
Es habe eine „Kultur des Wegschauens“ in der OeBS gegeben, hatte der frühere Geschäftsführer Johannes Miller ausgeführt. Der ehemalige Unternehmensberater hatte die Geschäftspraktiken damit gerechtfertigt, dass die Führung der OeBS als gewinnbringendes Unternehmen ohne die Aufträge aus Aserbaidschan und Syrien nicht möglich gewesen.
Zwar sei nie offen über Schmiergeld geredet worden, aber es sei in der OeBS bekannt gewesen, dass die 20-prozentige Provision beim Auftrag von Aserbaidschan solches gewesen sei. Er habe gewusst, dass das – auf die Auftragssumme draufgeschlagene – Geld wieder nach Aserbaidschan an dortige Entscheidungsträger zurückfließe. Staatsanwalt Volkert Sackmann griff dies im Plädoyer auf und betonte, die OeBS-Manager hätten sehr wohl gewusst, dass das zu viel bezahlte Geld für die Banknotendruckaufträge aus Aserbaidschan und Syrien wieder zurück in diese Länder fließt, es sich also um Bestechung gehandelt habe.
Zweifel an Hauptzeugin
Der Verteidiger eines Angeklagten zweifelte die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Vertriebsmitarbeiterin an, die die Druckaufträge sowohl mit der aserischen als auch der syrischen Notenbank vermittelt hatte. Die mitangeklagte Frau, die es im gesamten Verlauf der Hauptverhandlung vermied, ins Publikum zu schauen, habe die ganzen Vorwürfe nur erfunden – und die nunmehrigen hauptangeklagten ehemaligen OeBS-Geschäftsführer „beherrscht und kontrolliert“.
Es gebe nur diese Zeugin, die behaupte, dass die Gelder wirklich an die jeweiligen Auftraggeber zurückgeflossen seien. Sie wolle von der wahren Geschichte ablenken, dass das Geld in alle möglichen Kanäle geflossen sei, aber nicht in die aserische Notenbank, so der Verteidiger. Die Angeklagten seien wie Wachsfiguren von ihr herumgeschoben worden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2014)