Steuer: Eingangssteuer für Stiftungen gesenkt

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Einigung auf neue Stiftungsbesteuerung – Rückerstattung gestrichen.

wien (ju/red.). Heimische Stifter werden bei der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung weiterhin eine „Eingangssteuer“ zahlen, diese wird aber auf 2,5 Prozent halbiert. Die geplante rückwirkende Erstattung der bisher bezahlten Eingangssteuer entfällt allerdings. Auf diesen Kompromiss haben sich SPÖ und ÖVP bei ihrer Klausur am Mittwoch geeinigt.

Wie berichtet war die Lösung durch den bevorstehenden Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer notwendig geworden: Die Eingangssteuer galt bisher als Äquivalent für die Schenkungssteuer. Bei der Übertragung des Vermögens an eine Stiftung gibt der Stifter ja zumindest pro forma die Verfügungsgewalt über das Vermögen auf, er „schenkt“ es sozusagen seiner Stiftung.

Für böses Blut hatten zuletzt freilich der von der ÖVP favorisierte Plan gesorgt, die Eingangssteuer nicht nur abzuschaffen, sondern auch die schon bisher bezahlte Eingangssteuer über deren Absetzbarkeit über einen Zeitraum von 20 Jahren zurückzuerstatten. Das hätte insgesamt rund 400 Mio. Euro gekostet.

Die SPÖ hatte dem Plan ursprünglich zugestimmt. Innerhalb der Partei (aber auch in Teilen der ÖVP) hatte dieses geplante „Steuergeschenk für 3000 Superreiche“ aber für heftigen Unmut gesorgt. Zumal die „normale“ Schenkungssteuer zwar wegfällt, aber keineswegs rückwirkend erstattet wird.

Attraktivität leidet nicht

Jetzt ist die Rückerstattung vom Tisch. Und die Eingangssteuer wird nicht abgeschafft, sondern „nur“ halbiert. Die Attraktivität der Stiftungen dürfte darunter aber nicht leiden: Diese genießen gegenüber „normalen“ Vermögen ja ohnehin ein nicht unbeträchtliches Steuerprivileg: Vermögenszuwächse werden in der Stiftung zum Teil überhaupt nicht, zum Teil zum halben Steuersatz versteuert. Erst wenn sie entnommen werden, fällt die volle Steuer an. Diese Steuerstundung führt dazu, dass Vermögen in Stiftungen bei gleicher Verzinsung wesentlich schneller wachsen als außerhalb.

Die Reaktionen auf die Änderung der Stiftungsbesteuerung waren am Mittwoch naturgemäß geteilt: Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) verteidigten den Kompromiss. Grünen-Chef Alexander Van der Bellen und der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) sprachen von „weiteren Privilegien für Superreiche“. Haider meinte, statt der Senkung wäre eine Anhebung des Eingangssteuersatzes angebracht.

Die Privatstiftung wurde 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina eingeführt und hat beträchtliche Vermögen ins Land gebracht. Derzeit existieren rund 3100 Privatstiftungen, die ein Gesamtvermögen von 40 Mrd. Euro enthalten.

Vaduz verschärft Stiftungsrecht

In Liechtenstein steht unterdessen eine Verschärfung des Stiftungsrechts an: Der Landtag berät dieser Tage über ein Stiftungsgesetz, das eine schärfere Kontrolle bei der Gründung einer Stiftung vorsieht. Meinung Seite 29

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2008)

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