Swap: Rund 378.000 Euro Anwaltskosten von Stadt gefordert

Laut Expertenmeinung ist die Forderung zur Rückerstattung der Anwaltskosten zulässig. Eine Prüfung durch die Magistratsdirektion soll nun aber die tatsächliche Höhe klären.

Aus dem Prozess um vorgeworfene Untreue in Bezug auf die Linzer-Swap-Affäre haben die damalig angeklagten ehemaligen SPÖ-Stadtpolitiker Johann Mayr und Franz Dobusch sowie Ex-Finanzdirektor Werner Penn die Rechtsanwaltskosten vorgelegt. Die insgesamt rund 380.000 Euro wollen diese laut Medienberichten von der Stadt ersetzt haben.

Die privaten Anwaltskosten fielen durchaus stattlich aus: Der frühere Linzer Finanzdirektor Werner Penn soll 254.458 Euro für die Rechtsvertretung gezahlt haben, der ehemalige Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr legte angeblich eine Rechnung mit 98.724 Euro vor und Altbürgermeister Franz Dobusch hätte 24.563 Euro an Anwaltskosten zu begleichen gehabt.

Penn und Mayr hatten sich wegen des Verdachts der Untreue vor dem Linzer Landesgericht zu verantworten. Im Dezember des Vorjahres wurden sie rechtskräftig davon freigesprochen. Dobusch und Mayr waren zudem mit einer Privatklage der Bawag konfrontiert.

Rückerstattung: Forderung angeblich zulässig

Laut Rechtsexperten der Stadt sei rechtlich der Ersatzanspruch zulässig, da die Kosten in Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes für die Stadt Linz entstanden waren, so die "Oberösterreichischen Nachrichten". Zumindest bei der Höhe des Ersatzes gebe es Spielraum. Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger von der SPÖ soll die Magistratsdirektion beauftragt haben, die Höhe der Forderungen zu prüfen.

Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten Swap 4175, abgeschlossen. Mit dem Höhenflug des Franken rutschte er aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut BAWAG bereits über 530 Millione Euro.

(APA)

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