Grasser-Klage gegen Steuerberater wegen Falschberatung

SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: GRASSER
SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: GRASSERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Der Ex-Finanzminister Grasser will beweisen, dass ihn sein Steuerberater falsch informiert habe. Dieser unterliegt nicht der Verschwiegenheitspflicht.

Am Wiener Handelsgericht hat heute, Montagfrüh, unter großer medialer Aufmerksamkeit das Zivilrechtsverfahren zur Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold bzw. dessen Agentur Deloitte begonnen. Grasser, gegen den die Steuerbehörden ermitteln, wirft Haunold vor, ihn falsch beraten zu haben.

Pünktlich um 9 Uhr erschien ein braun gebrannter und gut gelaunter Ex-Minister im Schlepptau seines Anwaltes, des Ex-Justizministers Dieter Böhmdorfer. Grasser betonte vor Journalisten, er habe sein Vermögen korrekt versteuert, wenn nicht, dann sei er von Haunold falsch informiert worden. Haunold habe vor den Ermittlungsbehörden "aus existenziellen Sorgen die Nerven weggeschmissen".

Verhandlung bereits einmal verschoben

Die Verhandlung hätte schon vor drei Monaten stattfinden sollen, allerdings wurde Grasser auf der Ferieninsel Capri krank. Dass er dazu ein Attest eines Kinderarztes vorlegt, sorgte für medialen Wirbel, über den sich Grasser heute verwundert zeigte. Grasser hat rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung seiner Krankenakte eingeleitet.

Hintergrund sind drohende millionenschwere Steuerrückzahlungen und Steuerstrafen. Bei dem Prozess will Grasser Schadenersatz von Haunold, weil ihn dieser steuerlich falsch beraten habe. Das bestreiten Haunold und Deloitte, vielmehr habe sich Grasser nicht an die Empfehlungen gehalten. Des weiteren wird auf das wohl vorhandene Fachwissen von Grasser verwiesen, nachdem dieser Finanzminister war. Der Streitwert wurde von Richter Manuel Friedrichkeit auf insgesamt 2,4 Mio. Euro festgelegt. Weitere Prozesstage sind für Dienstag und Donnerstag kommender Woche angesetzt.

Der Prozess ist auch strafrechtlich interessant. Denn im Finanzstrafverfahren gegen Grasser wurde Haunold nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, im Zivilrechtsverfahren darf er sich hingegen vollumfänglich verteidigen. Als Zeugen geladen sind unter anderem die Ehefrau von Grasser und der Banker Julius Meinl.

(APA)

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