Geldwäsche: EU-Kommission rügt nachlässiges Österreich

EU-Kommissar McCreevy verlangt Rechenschaft von Österreich.
EU-Kommissar McCreevy verlangt Rechenschaft von Österreich.(c) EPA (Shawn Thew)
  • Drucken

Das Finanzministerium hat die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie laut Kommissar McCreevy noch nicht an Brüssel gemeldet.

BRÜSSEL/WIEN. Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) bekommt unangenehme Post aus Brüssel. Inhalt des Briefs, dessen Entwurf der „Presse“ vorliegt, sind die Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus. Österreich ist – neben anderen Ländern wie Irland – in der Frage offenbar nicht der Musterschüler, als der es sich selbst gerne präsentiert, sondern hält sich im Kampf gegen Geldwäsche und Terror anscheinend zurück.

Die Dritte Geldwäsche-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2006 sei noch nicht ausreichend umgesetzt, kritisiert der irische EU-Kommissar Charlie McCreevy, der für den europäischen Binnenmarkt zuständig ist, in seinem Schreiben: „Obwohl die Frist für die Umsetzung der Richtlinie am 15. Dezember 2007 auslief, hat die Kommission noch keine offizielle Kommunikation über die relevanten nationalen Umsetzungsmaßnahmen von Österreich erhalten“, heißt es in dem Schreiben.

Scharfe Prüfpflicht für Firmen

Kommt Österreich seiner Verpflichtung nicht demnächst nach, werde die EU rechtliche Maßnahmen nach Artikel 226 des EU-Vertrags ergreifen – und zwar „so prompt wie möglich“, schreibt McCreevy. Gemäß Artikel 226 kann die Kommission am Ende den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, wenn Österreich nicht umgehend reagiert und die Richtlinie umsetzt.

So weit dürfte es im konkreten Fall zwar nicht kommen, denn mit Jahresbeginn hat die Republik die Richtlinie 2005/60/EG in nationales Recht umgesetzt. So wurden zahlreiche Gesetze angepasst, darunter die Gewerbeordnung, die Rechtsanwaltsordnung und das Versicherungsaufsichtsgesetz. So müssen Gewerbetreibende zum Beispiel seit Jahresbeginn die Herkunft von Bargeldsummen ab 15.000 Euro prüfen. Will eine „politically exposed person“ aus dem Ausland – also zum Beispiel ein Minister, ein Höchstrichter, aber auch der Manager eines Staatsunternehmens und deren nahe Angehörige – hierzulande Geschäfte machen, so muss die österreichische Firma den Ursprung der Finanzmittel dieser „politisch exponierten Person“ ergründen. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Machthaber Staatsgeld in der EU waschen.

Erst Anfang Juli hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein 48-seitiges Rundschreiben an die österreichischen Banken versendet, in dem die neuen Vorschriften über die Feststellung der Identität von Bankkunden genau aufgeschlüsselt werden.

Der Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus sei sowohl für die Kommission als auch die 27 Mitgliedstaaten Priorität, heißt es in der jüngsten Mahnung aus Brüssel.

Die EU komme mit der Richtlinie den globalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) aus dem Jahr 2003 nach. Das ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, es gehört zur OECD.

Finanzministerium überrascht

Im Finanzministerium wusste man am Donnerstag nichts von dem Mahnbrief. Auf die Frage der „Presse“, warum das Ministerium die Umsetzung der Richtlinie nach mehr als sechs Monaten noch immer nicht gemeldet habe, hieß es, man habe das sehr wohl gemeldet und erwarte deshalb auch kein Schreiben. Allerdings berichtete auch die „Financial Times“, dass ein Mahnbrief an Österreich „in der Pipeline“ sei.

Im Hintergrund dieser Anekdote steht der Konflikt um das Bankgeheimnis. Nur noch Luxemburg, Belgien und Österreich haben dieses, und auch wenn es im Fall vorsätzlicher Finanzvergehen aufgehoben wird, stellen die heimischen Behörden vor allem bei Amtshilfeansuchen aus Deutschland zahlreiche Schikanen auf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.07.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.