Immobilien schenken oder erben wird nicht steuerfrei

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Erbschafts- und Schenkunssteuer fallen per 1. August. Bei Immobilien werden sie aber durch die Grunderwerbs-Steuer ersetzt.

Mit 1. August 2008 läuft die österreichische Schenkungs- und Erbschaftssteuer aus. Sollte man auf einem dieser Wege ein Haus oder Grundstück erwerben wollen, ist das aber dennoch nicht gratis. Den das bisherige "Grunderwerbssteueräquivalent" wird durch die normale Grunderwerbssteuer ersetzt.

Diese hat die gleiche Höhe: Zwei Prozent bei nahen Verwandten beziehungsweise 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert. Dieser Einheitswert beträgt in der Regel etwa zehn bis 20 Prozent des Verkehrswertes, also jenem Preis, den man am Markt für die Immobilie bekommen würde. Der Einheitswert ist staatlich festgesetzt und kann im Grundbuch eingesehen werden.

Berechnung Einheitswert

Der Einheitswert wurde 1973 eingeführt. Er ist das 12,5-Fache der durchschnittlichen Monatsmiete der letzten drei Jahre. Seit 1973 wurde er um rund 35 Prozent erhöht.

Begünstigungen bleiben erhalten

Die Begünstigungen, die das Erbschaftssteuergesetz bisher vorsah, bleiben auch eralten. So sind unentgeltliche Grundstücksübergaben bei Unternehmensübergaben bis 365.000 Euro gänzlich steuerfrei. Auch Ehepaare können ihre gemeinsame Wohnstätte durch Schenkung steuerfrei aufteilen und so im Grundbuch eintragen. Allerdings nur, wenn die Wohnfläche unter 151 Quadratmetern liegt.

(Red. )

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