Meinl International Power: Erste Klage gegen Chaos-HV

21.08.2008 | 08:34 |   (Die Presse)

Die „Rebellen“-Investorengruppe um Alexander Proschofsky klagt gegen nachträgliche Stimmen-Zuzählung durch den MIP-Boss.

Wien/Jersey (ju). Die Skandal-Hauptversammlung der Meinl International Power im vergangenen Juli in Wien hat nun definitiv ein gerichtliches Nachspiel: Die „Rebellen“-Investorengruppe um Alexander Proschofsky hat beim zuständigen Gericht in Jersey nun die erste von mehreren geplanten Anfechtungsklagen gegen die Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung eingebracht. Dem Rechtsvertreter der MIP wurde die Klage zeitgleich vom Viscount Department von Jersey (entspricht dem Justizministerium) zugestellt. Weitere Klagen seien in Vorbereitung, hieß es am Mittwoch.

Wie berichtet war die Investorengruppe angetreten, um das MIP-Management zu stürzen. Das misslang mangels Stimmenmehrheit. Allerdings: Ein Board-Mitglied, Michael Treichl, erhielt zuerst nicht die notwendige Mehrheit. Erst als MIP-Chef Hans Haider, der die chaotische Sitzung präsidierte, nachträglich (nachdem die Abwahl Treichls schon offiziell verkündet war) weitere Stimmen zuzählen ließ, „passte“ das Ergebnis im Sinne des MIP-Managements wieder.

 

Wirbel um Stimmauszählung

In diesem Punkt hakt die erste Anfechtungsklage ein: Die nachträgliche Stimmenzuzählung sei „klar rechtswidrig“, heißt es. Das Gericht solle „den rechtmäßigen Zustand herstellen“, wonach nicht Michael Treichl, sondern Richard Boleat von den „Rebellen“ Board Mitglied sei. Sollte das Gericht zu dieser Ansicht kommen, ist die gesamte ordentliche Hauptversammlung, die am selben Tag vor der außerordentlichen durchgeführt wurde, ungültig. Deren Ergebnis hängt nämlich daran, dass auch der vom MIP-Management vorgeschlagene Board vollständig gewählt wird.

Die Kläger fordern das MIP-Management nun auf, bis zur Klärung keine Handlungen „außerhalb des normalen Geschäftsbetriebs“ mehr zu setzen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2008)


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