Ex-Steuerberater: Grasser ging mit Diplomatenpass stiften

SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: GRASSER
SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: GRASSERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Zivilprozess. Haunold betonte, er habe Grasser erklärt, dass eine österreichische Stiftung nicht so heikel sei wie eine in Liechtenstein. Der Ex-Minister will mit dem gesamten Konstrukt nichts zu tun gehabt haben.

Nach einer siebenstündigen Marathon-Befragung am Montag kam Grasser im Schadenersatzprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold noch einmal zu Wort. Neue Erkenntnisse gab es nicht: Grasser verteidigt sich einmal mehr, er habe mit seinem gesamten Stiftungskonstrukt nichts zu tun gehabt. "Ich habe die Steuerfrage ausgelagert, ich habe auf Haunold vertraut", betonte Grasser. Sein Ziel sei "Diskretion" gewesen, so der Ex-Finanzminister. Bereits am Montag war Grasser rund sieben Stunden lang am Handelsgericht Wien befragt worden. Er hat Haunold und die Kanzlei Deloitte wegen von ihm behaupteter Falschberatung auf 2,4 Millionen Euro geklagt.

Diplomatenpass vorgelegt

SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: HAUNOLD
SCHADENERSATZPROZESS GRASSER GEGEN STEUERBERATER HAUNOLD UND DELOITTE: HAUNOLDAPA/HERBERT NEUBAUER

Kurz nach 10 Uhr und unter heftiger Urgenz von Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer endete die Befragung von Grasser, ihm folgte Haunold nach: Dabei ging es unter anderem um den Diplomantenpass, mit dem der Ex-Finanzminister nach dem Ausscheiden aus der Regierung noch immer unterwegs war. Diesen legte er laut Haunold auch vor, als er den Stiftungsauftrag für die liechtensteinische Stiftung Waterland gab.

Haunold erklärte dass er Grasser bei der Stiftungsgründung darauf hingewiesen habe, dass eine österreichische Stiftung nicht nur steuerlich günstiger, sondern auch nicht so heikel wäre wie eine liechtensteinische Stiftung. Allerdings wäre die österreichische Stiftung dann im Firmenbuch eingetragen und die von Grasser geforderte Diskretion wäre nicht mehr gegeben gewesen.

Haunold: Ausdrücklich auf steuerliches Risiko hingewiesen

Haunold betont, er habe Grasser ausdrücklich auf das steuerliche Risiko bei den Vertriebsprovisionen aus dessen Meinl-Engagement hingewiesen. Wenn Grasser Einkünfte persönlich zuzurechnen wären, hätte er diese in Österreich, am Ort seines Aufenthalts, versteuern müssen. Darüber habe er Grasser auch informiert. Dessen Anwalt Dieter Böhmdorfer warf ein, dass Grasser laut Einvernahmeprotokoll bei der Finanz angegeben habe, er habe die Letztentscheidung darüber seinem Steuerberater Haunold überlassen.

Auf Waterland sollte die Drittel-Beteiligung von Grasser an Meinl Power Management (MPM) sowie die Dividenden daraus geparkt werden. Die Einkünfte aus Beratungstätigkeiten bei MPM sollten wiederum auf der Value Creation GmbH landen. Denn eine GmbH sei steuerlich weit günstiger als ein Einzelunternehmen. Grasser wollte eine möglichst "steuereffiziente Struktur" schaffen, so Haunold.

Kein Weisungsrecht an Stiftungsräte

Nachdem sich Grasser für eine liechtensteinische und gegen eine österreichische Stiftung entschieden habe, gab es im Mai 2007 ein Treffen mit mehreren Stiftungsverantwortlichen, Haunold und Grasser im Wiener Grand Hotel. Im Zuge der Stiftungsgründung sei dann der Diplomatenpass von Grasser kopiert worden, so Haunold. Grasser habe sich für eine intransparente Stiftung entschieden, was zur Folge hatte, dass Grasser keinerlei Weisungsrecht an die Stiftungsräte gehabt hatte.

Ob er sich daran auch gehalten hat war bei der Befragung von Grasser noch einmal ein Thema. Es ging darum, ob er für das Seehaus in Maria Wörth in Kärnten - in dem seine Eltern und seine Frau eingemietet waren - eigenmächtig Sanierungsaufträge durchführen hat lassen. Die Verteidiger von Haunold verweisen diesbezüglich auf Aussagen von Handwerkern, die in der Villa tätig waren. Grasser hingegen betont, dass er sich für die Beauftragung der Sanierung eine Vollmacht des SMW OG-Geschäftsführers, eines Vertrauten der Familie, geholt hat. Die Seevilla gehörte der SMW OG, das Geld für Ankauf und Sanierung kam von der Stiftung.

Finanzstrafverfahren offen

Grasser war im Jänner 2007 aus der Regierung ausgeschieden. In Folge war er im Bereich der Meinl Bank für die börsennotierte Meinl International Power (MIP) tätig. Er galt als Aushängeschild und sollte Investoren und Anleger anlocken. Dafür erhielt er Dividenden und Vertriebsprovisionen in Millionenhöhe. Das Finanzstrafverfahren gegen Grasser ist offen, gegen ihn wird wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt.

Zivilprozess

Der Zivilprozess wird vor dem Hintergrund eines Finanzstrafverfahrens geführt, in dem gegen Grasser ermittelt wird. Er hatte rund neun Millionen Euro aus seinem Meinl-Engagement nicht dem österreichischen Finanzamt offengelegt, wo er einkommenssteuerpflichtig war. Stattdessen hatte er die Millionen in einem internationalen Firmengeflecht in Steueroasen verbucht, das unter zwei liechtensteinischen Stiftungen errichtet worden war.

Während Grassers persönliche Einkommenssteuererklärung von der Agentur Ernst & Young gemacht wurde, war der nun Beklagte Haunold für die Errichtung der liechtensteinischen Stiftung zuständig. Diese war dem österreichischen Finanzamt zunächst unbekannt, bis sie Grasser im Jahr 2009 dem Finanzamt offenlegte.

(APA)

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