Grasser will Zivilprozess wegen hoher Kosten unterbrechen

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser APA/HERBERT NEUBAUER
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Solange das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nicht geklärt ist, wird laut Grassers Anwalt beim Prozess gegen Ex-Steuerberater Haunold nur Geld verschwendet. Der Richter sieht das etwas anders.

Eigentlich hätte der Zivilprozess, den Karl Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold wegen Falschberatung angestrengt hat, schon längst über die Bühne gehen sollen - im Juli. Doch nachdem auf Capri ein Kinderarzt beim ehemaligen Finanzminister eine Lungenentzündug festgestellt hat, musste der Prozess auf 20. Oktober verschoben werden. Schon einen Tag nach Prozessbeginn am Handelsgericht Wien drohte ein Unterbrechungsantrag das Verfahren abermals in die Länge zu ziehen. Warum? Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer verwies auf die hohen Prozesskosten von rund 75.000 Euro pro Tag, die sich durch die Festlegung des Streitwerts durch Richter Manuel Friedrichkeit auf insgesamt 2,4 Millionen Euro ergeben würden. Böhmdorfer meinte, dass vor der Klärung des strafrechtlichen Verfahren ohnehin fast keine zivilrechtlichen Fragen beantwortet werden können.

Gegen Grasser läuft nämlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Grasser verklagte Haunold deshalb auf Schadenersatz. Der Steuerberater habe ihn falsch beraten habe.

Haunold gegen Unterbrechung

Grassers Ex-Steuerberater Haunold und dessen Kanzlei Deloitte, sprachen sich gegen eine Unterbrechung des Zivilprozesses aus. Auch Richter Friedrichkeit ist skeptisch: Laut Judikatur müsse man eher den Zivilprozess führen als zu unterbrechen und auf den Ausgang eines Strafverfahrens zu warten.

Denn der Zivilprozess ist auch strafrechtlich interessant: Während Haunold im Strafprozess nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden ist, kann er sich im Zivilrechtsverfahren nämlich vollumfänglich verteidigen.  Dem Vernehmen nach soll Grassers Strafverteidiger Manfred Ainedter daher bereits vor Monaten versucht haben, das Zivilverfahren zu verschieben, um belastende Aussagen vor dem Strafprozess zu vermeiden.

"Stiftung steuerlich anerkannt"

Steuerberater Haunold hatte am Dienstag in seiner Einvernahme geschildert, dass er auf Wunsch von Grasser dessen Stiftungskonstruktion im April 2009 der österreichischen Finanz offengelegt habe. Als Auslöser vermute er die Verhaftung des Bankers Meinl Anfang April. "Ich hatte das Gefühl, dass dieses Ereignis Grasser besonders berührt hat". Danach habe ihn Grasser aufgefordert, der Finanz die Stiftung offenzulegen. Grassers persönlicher Einkommenssteuerbescheid für 2007 sei zwar schon vom Finanzamt erlassen worden, die Berufungsfrist sei aber noch offen gewesen. Da Grasser "glaublich" seinen Kirchenbeitrag für 2007 nicht gezahlt habe, ihn aber für das Jahr absetzte, sei über die Berufung das Verfahren offengehalten worden.

Er habe dann dem Finanzamt Wien 1./23 die Stiftung und die Struktur dahinter offengelegt. Später habe er dann von dort die Auskunft bekommen, dass das Finanzamt die Stiftung als intransparent anerkannt habe, so wie es geplant gewesen sei. Er habe Grasser mit den Worten informiert, "ein guter Tag beginnt mit einer steuerlich anerkannten Stiftung".

Haunold: "Habe nur Waterland organisiert"

Haunold betonte, er selber habe mit Grasser nur die Stiftung Waterland in Liechtenstein organisiert. Die Stiftung Silverland sei dann von der Waterland-Stiftung bzw. den dortigen Stiftungsräten gegründet worden. Hintergedanke war die Risikoabsicherung, da in Österreich die Meinl-Engagements immer umstrittener wurden. Waterland sei für die Mittelherkunft, Silverland für die Mittelverwendung gedacht gewesen. Da eine Stiftung eine zweite Stiftung nur unter denselben Bedingungen gründen könne, habe er Silverland für unproblematisch gehalten.

Am Dienstagmorgen verteidigte sich Grasser bei seiner abschließenden Einvernahme einmal mehr, er habe mit seinem gesamten Stiftungskonstrukt nichts zu tun gehabt. "Ich habe die Steuerfrage ausgelagert, ich habe auf Haunold vertraut", betonte Grasser. Sein Ziel sei "Diskretion" gewesen, so der Ex-Finanzminister. Bereits am Montag war Grasser rund sieben Stunden lang am Handelsgericht Wien befragt worden.

Grasser war im Jänner 2007 aus der Regierung ausgeschieden. In Folge war er im Bereich der Meinl Bank für die börsennotierte Meinl International Power (MIP) tätig. Er galt als Aushängeschild und sollte Investoren und Anleger anlocken. Dafür erhielt er Dividenden und Vertriebsprovisionen in Millionenhöhe. Das Finanzstrafverfahren gegen Grasser ist offen, gegen ihn wird wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt.

(APA/Red.)

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