Wien. Der erste Anlauf zu einer umfassenden Novelle des Glücksspielgesetzes endete vor einem Jahr in einer Minireform. Nur beim Spielschutz und dem Werbeverbot gab es Änderungen. Jetzt macht Finanzminister Wilhelm Molterer im Windschatten der Bemühungen um eine neue Regierung einen neuen Anlauf. Der Kern der Gesetzesreform, die bis Anfang Dezember in Begutachtung ist: Das sogenannte „kleine Glücksspiel“ mit begrenztem Einsatz und Höchstgewinn, das derzeit nur in Wien, Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark erlaubt ist, ist Geschichte. Automatenspiel wird bundesweit legalisiert und einheitlich über die Vergabe von Konzessionen geregelt.
„Wir werden uns sicher um eine solche Lizenz bewerben“, sagt Novomatic-Sprecher Hannes Reichmann zur „Presse“. Der Konzern, der sowohl Glücksspielautomaten produziert wie auch Spielbanken im Ausland betreibt (in Österreich haben nur die Casinos Austria Lizenzen für zwölf Spielbanken) hat genau eine solche bundesweite Regelung für das Automatenspiel mit strengen Zugangs- und Kontrollmechanismen wiederholt gefordert. Dass nun das von der Novomatic in Niederösterreich praktizierte Kontrollsystem vom Gesetzgeber für ganz Österreich übernommen wird, „begrüßen wir natürlich“, so Reichmann. Die Novomatic dürfte allerdings nicht der einzige Anwärter auf die Automatenkonzession sein. Diese muss EU-weit ausgeschrieben werden. • Laut Gesetz müssen sich Spieler (nur volljährige Personen) mittels einer speziellen Zutrittskarte, die vom Lizenznehmer ausgestellt wird, identifizieren.
• Der Höchsteinsatz wird pro Spiel auf zehn Euro beschränkt, den maximalen Gewinn lässt die Novelle – noch – offen. Bisher lag er bei 50 Cent und der Höchstgewinn bei maximal 20 Euro.
• Außerdem gibt es genaue Regeln über den Anbieter: Kapitalgesellschaft mit mindestens 50 Mio. Euro Grundkapital, Steuerung und Betrieb der Automatensalons aus dem Inland, geschulte Mitarbeiter auch im Umgang mit Spielsucht.
• Für jeden Salon, der mindestens 15 Automaten haben muss, bedarf es einer Standortbewilligung. Der Finanzminister kann auch die regionale Verteilung der Automaten festlegen und die Höchstzahl an einem Standort eingrenzen.
• Bundesweit geregelt wird auch die Abgabe: Variierte die Automatensteuer bisher je nach Bundesland gewaltig – in Kärnten rund 700 Euro pro Automat und Monat, in Wien das Doppelte –, so wird die Automatensteuer künftig mit 25 Prozent festgelegt.
Ob Molterer damit den tausenden illegalen Spielstätten, die vor allem in jenen Bundesländern aus dem Boden geschossen sind, wo das kleine Glücksspiel verboten war, einen Riegel vorschieben kann, ist umstritten.
Casinos Austria-General Karl Stoss hat wiederholt darauf hingewiesen, dass nur strengere Kontrollen der Behörden eine Wirkung hätten. Die Casinos Austria, die die Seriosität des Konkurrenten Novomatic wiederholt in Frage gestellt haben, schätzen, dass es in ganz Österreich 7000 bis 8000 illegale Automaten gibt. Zur aktuellen Gesetzesreform wollten die Casinos auf „Presse“-Anfrage keinen Kommentar abgeben.
Poker nur als „Zeitvertreib“
Mit einer weiteren Bestimmung dürfte Molterer ebenfalls Diskussionen und möglicherweise auch einen Rechtsstreit auslösen: Poker wird eindeutig als Glücksspiel definiert. Das hat zwar schon der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2000 getan. Poker-Anbieter wie etwa Peter Zanoni, Besitzer des Concord Card Casinos (Wien-Simmering) sieht das anders. Für ihn ist Poker ein Geschicklichkeitsspiel. Vom Gesetz sollen nur „Ausspielungen mit Kartenspielen in Turnierform zum bloßen Zeitvertreib“ vom Glücksspielmonopol ausgenommen werden, mit höchstens 100 Spielern und einem Höchsteinsatz von zehn Euro.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2008)

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