WIEN. 13. Februar 2007: Die schweren Eisentore der Justizanstalt Wien-Josefstadt schließen sich hinter dem silbergrauen Opel-Transporter der Bundespolizeidirektion Wien. Noch ahnt niemand, wie lange der soeben angekommene Verdächtige inhaftiert bleibt. Das Justizressort verkündet die gewaltsame Rückholung Helmut Elsners aus Südfrankreich.
Jänner 2009: Fast zwei Jahre später – und der Ex-Bawag-Chef sitzt immer noch in der „Josefstadt“ ein. Nichts ist mehr, wie es war. Aus einem bloß Verdächtigen ist ein zu neuneinhalb Jahren Haft Verurteilter (Delikt: Untreue, Stichwort: Bawag-Karibik-Geschäfte) geworden. Wohlgemerkt: Die Strafe ist nicht rechtskräftig. Theoretisch könnte nach Ausschöpfen der Rechtsmittel sogar noch ein Freispruch herauskommen (siehe Kasten).
Vor allem das für den Fall zuständige Justizpersonal hat sich komplett geändert. Die Verteidigung darf hoffen, dass die neue „Mannschaft“ die heiß umkämpfte Frage der U-Haft auch neu bewertet. „Abgesehen davon“, sagt Anwalt Elmar Kresbach, „liegt auch kein Haftgrund mehr vor.“ Daher: „Ich werde in Kürze einen neuen Antrag auf Enthaftung einbringen.“ Der seit Februar 2007 vom Strafgericht angenommene Haftgrund lautet „Fluchtgefahr“. Aber wie gesagt: Zumindest personell ist nichts mehr so wie damals.
Maria Berger. Die Ex-EU-Parlamentarierin und spätere SP-Justizministerin schaffte aufgrund ihrer guten internationalen Kontakte die Rückholung Elsners per europäischen Haftbefehl. Nach der Nationalratswahl 2008 musste Berger ihren Ministersessel räumen. Nun ist sie wieder im EU-Parlament. Als Leiterin der dortigen SP-Delegation.
Tauziehen um den Anklagestar
Georg Krakow. Der erfolgreiche Bawag-Ankläger erwirkte Verurteilungen für alle neun Angeklagten, aber nur Elsner sitzt in U-Haft. Schon im Vorfeld des letztlich 117 Tage dauernden Bawag-Prozesses setzte ein wahres Tauziehen um Krakow ein, das bis heute anhält. Er selbst wollte Leiter der Staatsanwaltschaft Eisenstadt werden, doch die Oberstaatsanwaltschaft Wien rief. Und Krakow kam. Mittlerweile ist er Vizeleiter der neuen Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die besteht aktuell aber nur aus drei Anklägern. Bald werden es (vorbehaltlich der geplanten personellen Aufstockung) gar nur noch zwei sein. Denn in absehbarer Zeit wird Krakow Kabinettschef im Justizministerium. Seine baldige Chefin: Bawag-Richterin Claudia Bandion-Ortner. Sie folgte dem Ruf der ÖVP und wird Justizministerin. Ihre Angelobung findet kommenden Donnerstag, 15. Jänner, um 11 Uhr statt.
Bemerkenswert: Wenn dann der angekündigte Antrag auf Enthaftung Elsners kommt – mehrere Anträge wurden von Bandion-Ortner zuletzt abgewiesen –, muss die Staatsanwaltschaft Wien eine (zustimmende oder ablehnende) Stellungnahme abgeben. An der Spitze der staatsanwaltlichen Weisungskette steht dann – Neojustizministerin Claudia Bandion-Ortner. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass es zum direkten Eingreifen der Ministerin kommt. In erster Linie wird es auf die aktuelle Anklägerin ankommen:
Sonja Herbst. Die junge Staatsanwältin war schon im Bawag-Verfahren zweite Anklägerin, saß neben Krakow im Gerichtssaal. Konsequenterweise hat sie nun den Fall ganz übernommen. Derzeit ist zu hören, dass Herbst wenig Freude mit einer baldigen Freilassung Elsners hat. Dabei spielt auch die Haltung der nächsthöheren Behörde, der Oberstaatsanwaltschaft Wien, eine Rolle. Von dort kommen klare Signale in Richtung Fortsetzung der U-Haft.
Die heikle U-Haft-Entscheidung selbst liegt freilich weder bei der Anklage noch bei der Verteidigung, sondern bei einem Richter. Nämlich beim Nachfolger von Claudia Bandion-Ortner:
Christian Böhm. Zuletzt war Böhm als Rechtsschutz-Richter tätig. Er entschied unter anderem, wer in U-Haft muss und wer nicht. Eine öffentliche Verhandlung hat er noch nie geleitet. In Sachen Bawag wird er das voraussichtlich auch nicht müssen. Denn der gesamte Akt wandert nun an den OGH. Nur: Sollten die Urteile aufgehoben werden, muss noch einmal verhandelt werden. Dann „erbt“ Böhm den Monsterakt. Vorerst aber obliegt ihm die Frage: Wann endet Elsners U-Haft?
■Helmut Elsner „sitzt“. Aber er sitzt nicht, wie viele meinen, seine Strafe, neuneinhalb Jahre Haft wegen Untreue, ab, sondern er befindet sich in Untersuchungshaft. Diese dauert nun bald zwei Jahre an und wird von den Gerichten mit „Fluchtgefahr“begründet. Schon neun Mal (!) versuchte die Verteidigung, Elsner per „Enthaftungsantrag“ freizubekommen. Bisher vergeblich. Ein neuer Antrag ist praktisch fertig und soll „in Kürze“ eingebracht werden. Sollte Elsners Haftstrafe rechtskräftig werden (das dürfte etwa bis Ende 2010 dauern), wird ihm die Zeit in U-Haft angerechnet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2009)

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