EuGH-Urteil: Mehrkosten für Telekom Austria

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Am Freitag endet für Altaktionäre der Telekom Austria das Rücktrittsrecht bei der Kapitalerhöhung.

Wien. Der Telekom Austria drohen nach einem EuGH-Urteil höhere Personalkosten. Das Gericht hatte der Klage eines Beamten recht gegeben, der sich bei den Gehaltsvorrückungen diskriminiert gefühlt hatte.

Nun muss der Gesetzgeber eine neue Regelung finden – und die Telekom muss für alle Eventualitäten in der Bilanz Vorsorge treffen. Das wirkt sich auch auf die laufende, eine Milliarde schwere Kapitalerhöhung aus: In einem Nachtrag zum Prospekt heißt es, die EuGH-Entscheidung könnte heuer zu Rückstellungen von 30 bis 40 Mio. Euro führen. Zudem könnten jedes Jahr zehn bis 15 Mio. Euro höhere Personalkosten anfallen. „Diese Beträge würden zur Gänze schlagend, wenn das Gesetz nicht repariert wird“, sagte Konzernsprecher Peter Schiefer. Die Rückstellungen ergeben sich aus möglichen Nachforderungen für die vergangenen drei Jahre. Zusätzlich drohen dem teilstaatlichen, mehrheitlich von America Movil kontrollierten Telekomkonzern höhere Pensionszahlungen.

Altaktionäre der Telekom Austria, die bei der laufenden Kapitalerhöhung ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen haben, können bis am 21. November wieder aussteigen und das Geschäft rückabwickeln. Rücktrittserklärungen sind gegenüber dem konto- und depotführenden Kreditinstitut, bei dem das Bezugsrecht ausgeübt wurde, abzugeben.
Die Zeichnungsfrist für die Kapitalerhöhung endet am 24. November. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2014)

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