Datenschutz: FMA-Erhebung sorgt für Wirbel

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Finanzdienstleister müssen Liste mit Kundendaten übermitteln. Die betroffenen Unternehmen wehren sich. Ihrer Ansicht nach widerspricht die FMA-Aufforderung dem Datenschutzgesetz.

Wien(höll). Die Finanzdienstleister sind empört. Denn sie müssen der Finanzmarktaufsicht (FMA) bis 13. März eine vollständige Liste mit den Daten ihrer Kunden übermitteln. Die betroffenen Unternehmen wehren sich. Ihrer Ansicht nach widerspricht die FMA-Aufforderung dem Datenschutzgesetz.

Neben den Stammdaten (wie Name, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum) will die Behörde auch das Anlagevolumen der einzelnen Kunden wissen. „Damit wird den Wertpapierfirmen ein unverhältnismäßiger Aufwand zugemutet“, kritisiert Wolfgang Göttl, Obmann des Fachverbands für Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer. In Österreich gibt es rund 250 Wertpapierdienstleister, die Schätzungen zufolge 300.000 bis 400.000 Kunden betreuen.

Marktführer ist der AWD mit rund 100.000 Kunden. Dem Vernehmen nach befasst sich die Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt mit der Materie. Dort war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ernst Brandl, der die Finanzdienstleister vertritt, ist die FMA-Maßnahme „im Gesetz nicht gedeckt. Es handelt sich hier um eine deutliche Kompetenzüberschreitung“. Sein Kollege Christian Winternitz sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil die Daten nur von Finanzdienstleistern und nicht von Banken verlangt werden.

Hans Zeger, Chef der Arge Daten, hält die FMA-Aufforderung ebenfalls für problematisch. Es sei zu hinterfragen, ob die Aufsicht präventiv alle Kundendaten anfordern kann. In Ordnung wäre das Vorgehen, wenn ein konkreter Verdacht vorliege.

Aufsicht verteidigt sich

Die FMA sieht das anders. Nach den jüngsten Problemfällen wolle man die Aufsicht über Wertpapierfirmen „intensivieren und verschärfen“, rechtfertigt sich ein FMA-Sprecher. Es gehe darum, Anleger präventiv stärker zu schützen. So soll auf Einzelkundenbasis stichprobenartig überprüft werden, ob die Kundenverwaltungsprogramme der Firmen mit den tatsächlichen Depotständen übereinstimmen und ob Gefahren aus komplexen Unternehmensverflechtungen vorliegen.

Die Behörde versichert, alle Daten vertraulich zu behandeln. Ein FMA-Sprecher verweist auf das Wertpapieraufsichtsgesetz, wonach die Firmen die Kundendaten aufzeichnen müssen. Bei Bedarf seien diese „jederzeit und unverzüglich“ der FMA zugänglich zu machen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2009)

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