Die Bußgeldzahlung wegen Preisabsprachen betrifft nur Molkereiprodukte. Das Verfahren zu weiteren 16 Produktgruppen ist weiter anhängig.
Das Kartellgericht hat dem Handelskonzern Spar wegen Preisabsprachen eine Bußgeldzahlung von drei Millionen Euro aufgebrummt. Es handelt sich dabei nur um einen Teilbeschluss zu Molkereiprodukten, da beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel vorliegen, führte Richterin Anneliese Kodek am Mittwoch bei der Urteilsverkündung aus.
Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SLL konnte nichts nachgewiesen werden. Spar-Anwalt Bernhard Kofler-Senoner wertete das noch nicht rechtskräftige Urteil als Erfolg für Spar, zumal Teile zu dessen Gunsten ausfielen, wie er im Anschluss vor Journalisten sagte. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die ja die Bußgeldanträge beim Kartellgericht einbrachte, äußerte sich noch nicht zur Entscheidung.
Spar: "Grundlagenirrtum"
Die BWB warf Spar vor, Endverkaufspreise für Produkte wie Milch durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben. Im Verfahren hatte Spar-Chef Gerhard Drexel, der sich von den Medien falsch zitiert fühlt, vor dem Kartellgericht betont, dass der Lebensmittelhändler nie über Regalpreise verhandelt habe. "Über Verkaufspreise reden oder Verkaufspreise absprechen, das sind zwei Paar Schuhe." Völlig zu Unrecht habe die BWB deshalb bei Spar „Tonnen von Unterlagen“ beschlagnahmt, die aber alle völlig unverdächtig seien, so Drexel. Die BWB unterliege einem „Grundlagenirrtum".
Spar vertritt die Meinung, dass Gespräche mit Lieferanten über Verkaufspreise üblich sind und erlaubt sein müssen. Die BWB wiederum sagt, dass Hersteller und Händler nur über den Einstandspreis sprechen dürfen, nicht aber über den Verkaufspreis.
Mitbewerber Rewe (unter anderem Billa, Merkur) war im Mai 2013 ebenfalls wegen Preisabsprachen zu einem Bußgeld in der Höhe von 20,8 Millionen Euro verdonnert worden.
(APA)