Interview: "Man will den Kopf des Grasser"

Karl-Heinz Grasser
Karl-Heinz Grasser (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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"Die Presse am Sonntag" exklusiv. Im Interview übt Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Kritik an Justiz- und Innenministerium. Junge Staatsanwälte würden "mit Schaum vor dem Mund" gegen ihn ermitteln.

Karl-Heinz Grasser könnte schon bald mit einer (ersten) Anklage konfrontiert werden. Ein Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt seit mehreren Wochen vor. Derzeit wird er auf Wunsch des Justizministeriums ergänzt. Dem Vernehmen nach wird in dem Bericht empfohlen, in den Affären Buwog und Terminal Tower Anklage zu erheben. Möglicher Vorwurf: Geschenkannahme. In beiden Fällen könnten, so der Verdacht, Teile von Provisionszahlungen in Grassers Richtung geflossen sein. Die viel zitierte Smoking Gun wurde aber auch nach mehrjähriger Ermittlung nicht gefunden. Andere Affären werden noch untersucht, zudem läuft ein Finanzstrafverfahren. Der „Presse am Sonntag“ gab der Ex-Finanzminister ein ausführliches Exklusivinterview.

Hätten Sie sich je gedacht, dass Sie einmal Ihren eigenen Steuerberater auf Schadenersatz klagen würden?

Karl-Heinz Grasser: Nein.

Gibt es keine Möglichkeit einer außergerichtlichen Bereinigung? Sie sitzen ja beide im selben Boot. Infolge Ihres Engagements für Julius Meinl (Grasser sollte für die Meinl Power Management Investoren für Energieprojekte an Land ziehen, Anm.) läuft gegen Sie beide ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Ich hätte meinen Steuerberater nie geklagt. Wenn man zu Deloitte geht, kann man zu Recht erwarten, dass man kein Finanzstrafverfahren bekommt. Dass Deloitte so korrekt arbeitet, dass eine Stiftungsstruktur über jeden Zweifel erhaben ist. Falls aber doch etwas passiert, muss man als Klient erwarten können, dass ein Steuerberater, der die zentrale Schaltstelle dieser Stiftungsstruktur war, sagt: „Es tut mir fürchterlich leid, ich verstehe nicht, dass die Behörde Ihnen ein Finanzstrafverfahren angehängt hat, selbstverständlich stehe ich, stehen wir, Deloitte, voll hinter Ihnen, und wir werden alles tun, um diese Frage aus der Welt zu schaffen.“

Sie sehen sich als geschädigt, und Sie sind enttäuscht.

Ja. Mein früherer Steuerberater, Peter Haunold, und Deloitte haben – als sie Zeugen waren – die Wahrheit gesagt (Haunold wurde als Zeuge im Buwog-Verfahren einvernommen, Anm.). Sie sagten: „Alles okay!“ Haunold schrieb für mich eine Presseerklärung, in der es hieß: „Steuerhinterziehung theoretisch und praktisch ausgeschlossen.“ Dann kam der Druck der Strafbehörde. Sie sagte: „Lieber Steuerberater, pass auf, jetzt machen wir dich auch zum Mittäter, zum Beschuldigten.“ Meine Interpretation ist, dass sich dieser daraufhin sagt: „Wenn ich schuldig gesprochen werden sollte, verliere ich meine Konzession, also muss ich da irgendwie rauskommen.“

Er wird Panik bekommen haben. Er wird aus existenziellen Gründen eine Kurzschlussreaktion gesetzt und gesagt haben: „Ich sage der Behörde, was sie hören will, belaste den Grasser und zieh mich selbst aus der Schusslinie.“

Haunold und Deloitte sagen aber, dass Sie die vorgegebene Stiftungsstruktur eigenmächtig abgeändert haben.

Wir haben mit der Klage drei Schriftsätze der Stiftungsräte vorgelegt – es handelt sich um zwei Liechtensteiner Anwälte, die Haunold mir vorgeschlagen hat. Sie haben die zentrale Rolle Haunolds bei Gestaltung der Stiftungsstruktur bestätigt.

Gegen Sie läuft, wie gesagt, ein Finanzstrafverfahren. Ihnen droht eine sehr hohe Geldstrafe von bis zu 15 Millionen Euro.

Da ich keine Steuern hinterzogen habe, kann mir auch keine Strafe drohen. Ich hatte Deloitte als Steuerberater. Und bin zum Finanzamt gegangen und habe die Stiftungsstruktur dort offengelegt. Ich habe etwa dreieinhalb Millionen Euro in Österreich vereinnahmt. Und dafür auch korrekt Steuern bezahlt. Das Finanzstrafverfahren ist daher fast willkürlich.

Staatsanwalt Gerald Denk sagte mir: „Wissen Sie, alles, was mir gegen Sie vorlegt wird, werde ich unterschreiben.“ Er sagte auch: „Herr Grasser, wenn Sie nichts Illegales gemacht haben, brauchen Sie sich auch keine Sorgen machen. Wir führen jetzt auch dieses Finanzstrafverfahren. Wenn Sie korrekt gehandelt haben, stellen wir es wieder ein.“ Ich sagte: „Ja, Sie stellen es ein – nach drei oder vier oder fünf Jahren und dazwischen bin ich als ehemaliger Finanzminister und als Steuerhinterzieher hundertmal in den Zeitungen gestanden.“

Sie sind seit fast sechs Jahren im Visier der Staatsanwaltschaft. Können Sie unter diesen Umständen ein freies Leben führen?

Ein freies, unbeschwertes Leben natürlich nicht, wenn Sie dieses Ausmaß an Vorverurteilung sehen. Sagen Sie mir einen Fall in den vergangenen 30 Jahren in Österreich, bei dem es eine derart umfassende Berichterstattung über einen so langen Zeitraum gegeben hat, mit einer derart vorverurteilenden Wirkung, wie das bei mir der Fall ist.

Es gibt wohl keinen.

Das ist auch meine Analyse. Insofern werden Sie verstehen, wenn ich sage: Es ist eine enorme Belastung. Ich befürchte, dass die Republik Österreich irgendwann einmal vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für dieses Verfahren verurteilt werden wird. Es hat wenig mit Rechtsstaatlichkeit, Objektivität und Fairness zu tun.

Seit Ihrem Ausstieg aus der Politik sind Sie Unternehmer. Womit beschäftigen Sie sich konkret?

Über das zarte Pflänzchen, das ich mir aufgebaut habe, möchte ich nicht sprechen. Ich habe mir ein bisschen Freiraum erkämpft. Es ist ohnehin sehr, sehr schwer, wirtschaftlich in dieser Situation etwas zu tun. In Österreich mache ich de facto nichts mehr, weil ich auf der einen Seite durch die Verfahren enorme Kosten und auf der anderen Seite einen sehr starken Geschäftsentgang habe. Der wirtschaftliche Schaden ist existenzbedrohend.

Wo ist derzeit Ihr Lebensmittelpunkt?

In Kitzbühel.

Wie definieren Sie den Begriff Unschuldsvermutung?

Es ist etwas, was zur Persiflage verkommen ist. Nicht zuletzt anhand meines Ermittlungsverfahrens. Ich glaube, man sollte das Persiflieren dieses Begriffs zum Anlass nehmen, um über Rechtsstaatlichkeit nachzudenken.

Warum findet denn gerade bei Ihnen dieses Persiflieren statt?

Man hat entschieden, dass man den Kopf des Grasser will. Daher muss das Vorurteil erzeugt werden: Der Grasser ist schuldig. Als letzter Rest einer Rechtsstaatlichkeit muss man dann dazuschreiben: Es gilt die Unschuldsvermutung. Mit der Absicht zu sagen: Eigentlich ist er schuldig.

Ich bin ja erstaunt, dass es an österreichischen Universitäten „Vorlesungen“ gibt, in denen rechtlich geschützte Abhörprotokolle vorgetragen werden. Es gibt Professoren, die dazu einladen, und Kabarettisten, die das vortragen dürfen. Und der ORF als staatlicher Rundfunk gibt sehr viel Senderaum für solche Persiflagen zulasten Betroffener. Das Gesetz sagt, das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich. Es muss in einem Rechtsstaat ohne permanente Vorverurteilung ermittelt werden. Insofern läuft mein Verfahren auf einer schiefen Ebene.

Laut Staatsanwaltschaft sollen Sie bei Eintritt in die Bundesregierung einen „Tatplan“ mit Jörg Haider, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech geschmiedet haben, um bei Privatisierungen Bestechungsgelder zu kassieren.

Das stimmt selbstverständlich nicht. Ich habe sieben Jahre lang mit aller Kraft für unser Land gearbeitet. Ich bin der Überzeugung, dass ich als Finanzminister einen guten Job gemacht habe. Diese Vorwürfe sind frei erfunden.

Also kein Tatplan?

Jemand, der gerade Finanzminister wird, wird sich nicht hinsetzen und in den ersten Monaten einen Tatplan entwickeln. Willibald Berner, er war Mitarbeiter irgendeines Kabinetts (Ex-Kabinettschef von BZÖ-Infrastrukturminister Michael Schmied, Anm.), sagte, Hochegger habe ihm so etwas vorgeschlagen. Hochegger bestreitet das. Warum auch sollte Hochegger mit Berner darüber reden? Berner war an keiner wichtigen Schaltstelle.

Sie zweifeln am Rechtsstaat?

Der Justizminister traut sich nicht mehr, seine Verantwortung wahrzunehmen. Er hat nun einmal ein Weisungsrecht. Das halte ich für klug. Politiker sind da, um Entscheidungen zu treffen. Ich habe als Finanzminister, sobald es ein Leck gegeben hat, sobald gesetzlich geschützte Daten den Weg in die Zeitung gefunden haben, sofort eingegriffen und verhindert, dass das ein zweites Mal passieren kann.

Sie sprechen von undichten Stellen bei Behörden.

Ich verstehe nicht, warum mehrere Justizminister einfach zuschauen, dass Teile ihrer Behörden einen fortgesetzten Amtsmissbrauch sechs Jahre hindurch pflegen. Man kann doch nicht dasitzen und nichts tun, wenn ein geheimer Aktenteil nach dem anderen an die Öffentlichkeit kommt. Ich erfahre regelmäßig über Medien von Akten, auf die ich als Betroffener noch keinen Zugriff habe. Ich wollte einmal bei Staatsanwalt Gerald Denk Akteneinsicht, er hat sie nicht bewilligt. Drei Tage später lese ich in einem Magazin die faksimilierten Akten. Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich zu führen. Doch dieses Gesetz greift nicht, weil es nicht exekutiert wird.

Nach der öffentlich gemachten Hausdurchsuchung in meiner Wohnung ermittelte ein Staatsanwalt in Innsbruck gegen den zuständigen Staatsanwalt in Wien und stellte fest: Objektiv ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt, aber der Vorsatz hat gefehlt. Da frage ich mich: Wenn ein Staatsanwalt objektiv das Gesetz brechen kann, aber subjektiv heißt es, er habe das gar nicht erkannt, wie soll denn das dann ein Normalbürger erkennen?

Ihre Schlussfolgerung?

Das Verfahren gegen mich ist ein politisches Verfahren. Kein faires Verfahren. Es gibt Urteile, die feststellen, Abhörmaßnahmen gegen mich haben gegen das Gesetz verstoßen. Auch gegen meine Schwiegermutter, gegen meine Frau, gegen meine Eltern wird scharf geschossen.

Also zweifeln Sie nun am Rechtsstaat?

Ich habe den Eindruck, dass wir in Österreich teilweise junge Staatsanwälte haben, die mit Schaum vor dem Mund agieren, die nicht mit der Erfahrung und der Weisheit vieler Jahre Ermittlungsmaßnahmen führen. Sie sagen: „Wow, der Grasser ist ein PR-trächtiger Fall, da müssen wir immer Futter nachlegen. Da müssen wir Aktenbestandsteile hinausspielen.“ Wer auch immer von den ermittelnden Kräften dies tut – es ist auf alle Fälle gesetzwidrig. Da muss ich mir um den Rechtsstaat Sorgen machen. Ich fürchte eben, dass Österreich wegen der rechtswidrigen Führung meines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wird.

Wem ist diese rechtswidrige Verfahrensführung Ihrer Meinung nach anzulasten?

Der Justizminister und der Innenminister haben die Verantwortung dafür, dass die Ermittlungsbehörden korrekt handeln.

Und wenn sie nicht korrekt handeln?

Dann muss man eingreifen. Jeder sitzt wie die Maus vor der Schlange, und jeder sagt: „Wegen des allmächtigen Journalismus dieses Landes darf ich mich jetzt nicht mehr bewegen.“ Der Justizminister darf nicht sagen, dass das Weisungsrecht Sinn habe, denn dann hat er alle Journalisten des Landes gegen sich.

Also hat die Politik Angst vor den Medien?

Selbstverständlich wird die Politik von den Medien vor sich hergetrieben. Ich habe in den sechs Jahren Ermittlungen lernen müssen, dass die Justiz Obrigkeit ausübt – in einer Form, wie ich es in einer Demokratie nie für möglich gehalten hätte. Ich finde es einfach lächerlich, dass ein Ermittlungsverfahren sechs Jahre dauert.

In den beiden Affären Buwog-Privatisierung und Einzug der Linzer Finanz in den Terminal Tower gibt es nun aber offenbar einen fertigen Anklageentwurf.

In meiner Situation ist man froh, wenn es irgendwann einmal zu Ende geht.

Sie stellen sich dem Prozess...

Das muss man wohl als Staatsbürger. Was der Staatsanwalt gegen mich verfasst, liest sich wie ein Kriminalroman. Das hat mit der Wahrheit nichts zu tun. Meine Hoffnung ist einfach, dass ein unabhängiger Richter Recht spricht. Meine Hoffnung ist aber auch, dass der Staatsanwalt das Verfahren doch noch einstellt.

Nehmen wir an, es gibt den Prozess.

Wenn er fair abläuft, muss es einen Freispruch geben. Der Staatsanwalt entwickelte ein Fantasiekonstrukt. Vielleicht auch deshalb, weil er dafür verantwortlich ist, dass er ein Verfahren sechs Jahre lang führt und dafür Millionen an Steuergeldern ausgibt. Weil er auch für die Vorverurteilung verantwortlich ist.

Beim Umzug der Zollämter in die Brehmstraße in Wien Simmering, 2005, soll Lobbyist Meischberger, Ihr Trauzeuge, 500.000 Euro vom Objekterrichter Porr bekommen haben. Das Geld soll auf ein Konto der von Ihnen gefütterten Ferint AG geflossen sein. Es soll sich um jene Summe handeln, die Sie fälschlich als das Geld Ihrer Schwiegermutter ausgewiesen haben.

Einen größeren Unsinn habe ich überhaupt noch nie gehört.

Aber Sie kennen den Vorwurf.

Nur rudimentär, der Staatsanwalt hat ihn mir persönlich noch nie gemacht. Am Anfang hat man mir vorgeworfen, diese 500.000 kommen von der Buwog. Ich bin froh, dass die Ermittlungsbehörden nach sechs Jahren erkannt haben, dass Herr Meischberger die Buwog-Provision von der Immofinanz erst ab 2006 ausbezahlt bekommen hat, während ich das Geld von meiner Schwiegermutter bereits 2005 bekommen habe. Man soll eben irgendwann einmal entscheiden: Kommt das Geld jetzt aus der Buwog oder aus der Brehmstraße? Ich weiß, woher es kommt, und brauche daher nicht darüber zu philosophieren. Ich weiß, dass es von meiner Schwiegermutter kommt. Wo kommt man hin, wenn Ermittlungsbehörden zu fantasieren beginnen? Auch ein Konto des Herrn Meischberger wird mir angedichtet. Das ist ausgemachter Unsinn an der Grenze zur Verleumdung.

Haben Sie sich schon einmal vorgestellt, wie es wäre, im Gefängnis zu sitzen?

Nein. Warum auch?

Wie oft haben Sie mit Meischberger, Hochegger und Plech Kontakt?

Den Herrn Plech sehe ich regelmäßig, weil ich ja auch versuche, in irgendeiner Form wirtschaftlich tätig zu sein. Mit den beiden anderen Herren habe ich keinen Kontakt.

Wo sehen Sie sich in zehn Jahren?

Mein Fokus ist kurzfristig. Ich will diese Verfahren endlich zur Einstellung bringen und an der Wiederherstellung meiner Ehre arbeiten. Man sagt ja: „Wenn wir den Grasser herausschießen können, dann können wir sieben Jahre erfolgreiche Regierung zwischen ÖVP und FPÖ aus den Geschichtsbüchern unserer Republik streichen.“ Man möchte die Zeit von Wolfgang Schüssel nicht haben. Sie passt der SPÖ und den Grünen nicht. Sie passt auch vielen anderen nicht. Daher muss der Grasser als Sündenbock herhalten, weil man mir auch nicht verzeiht, dass ich bei der Wahl 2002 mit und für Wolfgang Schüssel angetreten bin und der SPÖ und den Grünen eine historische Niederlage zugefügt habe.

Steckbrief

Unschuldsvermutung ist für Karl-Heinz Grasser ein zur Persiflage verkommener Begriff. Seit 2009 werden strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn geführt. Die Vorwürfe reichen von Amtsmissbrauch über Geschenkannahme bis hin zur Untreuebeteiligung. Bewiesen ist bisher noch nichts. Tenor der Vorwürfe: Grasser habe bei Privatisierungen mitgeschnitten. Er bestreitet dies.

Geboren ist Grasser
am 2. Jänner 1969 in Klagenfurt. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre erfolgt der Einstieg in die Politik. Jörg Haider holt ihn für die FPÖ in die Kärntner Landesregierung. Danach wechselt Grasser zur Magna-Gruppe von Frank Stronach. 2000 gibt der junge Grasser ein Politik-Comeback. Er wird Finanzminister. 2007, nach seinem Rücktritt, betätigt er sich für Julius Meinl in der Privatwirtschaft. Dieses Engagement trägt ihm ein Finanzstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Zudem läuft eben (siehe oben) ein groß angelegtes Strafverfahren.

Clemens Fabry

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.11.2014)

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