Meinl Bank: Ausschüttung der Dividende war rechtmäßig

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Die Anklage stößt auf Unverständnis und wird seitens der Meinl Bank bekämpft. Mit 10 Mio. Euro Rückstellung seien die Pflichten übererfüllt worden, so der Anwalt.

Die angekündigte Anklage gegen fünf Meinl Bank-Vertreter wegen einer hohen Dividende stößt dort auf Unverständnis. Die Ausschüttung der 211 Mio. Euro-Dividende für das Geschäftsjahr 2008 sei rechtmäßig, denn es seien genug Rückstellungen für Anlegerklagen gebildet worden, betonte Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Dienstag. Meinl Bank-Anwalt Georg Schima hatte die Anklage im "Presse"-Interview als "Chuzpe" bezeichnet.

Die Jahresbilanz der Meinl Bank für 2008 sei völlig korrekt und vom Wirtschaftsprüfer testiert, unterstrich Weinzierl bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Meinl Bank AG habe im Jahresabschluss - nach Berücksichtigung sämtlicher für Anlegeransprüche erforderlichen Risikovorsorgen - einen Bilanzgewinn von rund 225 Mio. Euro ausgewiesen. Auf Wunsch der Aktionäre sei der Gewinn in Form einer Sachdividende in Höhe von 211 Mio. Euro ausgeschüttet worden.

Weinzierl war gegen Ausschüttung

Aufhorchen ließ Weinzierl mit der Aussage, er selber als Vorstand hätte sich damals dafür ausgesprochen, das Geld in der Bank zu lassen. Laut Angaben der Meinl Bank hätte laut Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der Gewinn einbehalten werden sollen. Bei Ausschüttung einer Bardividende hätte die Meinl Bank AG nämlich die maßgebenden Großveranlagungsgrenzen überschritten. Die Aktionäre hätten aber den Gewinn in Form einer Sachdividende haben wollen, dadurch sei dieses Problem vermieden worden, weil mit dem Gewinn gleichzeitig auch die Großveranlagung an die Aktionäre ausgekehrt worden sei.

Weinzierl betonte, dass der bei der Hauptversammlung anwesende Staatskommissär - der mittlerweile verstorben ist, Anm. - keinen Einspruch erhoben habe. Dieser habe sich sogar zustimmend zum Beschluss geäußert.

Meinl-Anwalt: Risikovorsorge erfüllt

Anwalt Schima verwies auf die 2008 gebildeten Rückstellungen, die "fast 50 Prozent" der damals bekannten Klagen und Klagsandrohungen umfasst hätten. Die Bank habe 10 Mio. Euro rückgestellt, die damals vorliegenden Klagsrisiken hätten 22,5 Mio. Euro betragen. Mit dieser Risikovorsorge seien die Pflichten übererfüllt worden, so der Anwalt. "Das war keine Sonderdividende, sondern eine ganz normale Dividende." Mit Zustimmung der gemeinsamen Muttergesellschaft sei die Dividende an beide Aktionäre ausgeschüttet worden.

Schima verwies darauf, dass im Ministerium Uneinigkeit herrschte, ob nun eine Anklage erhoben werden solle oder nicht. Der Leiter der Strafrechtssektion, Christian Pilnacek, war offenbar gegen eine Anklage, der damit befasste Weisenrat allerdings hat empfohlen, den von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Vorhabensbericht für eine Anklage zu genehmigen. Warum der Weisenrat überhaupt befasst wurde versteht Schima nicht, denn Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sei in dieser Causa ja nicht persönlich involviert. Direkte Kritik am Weisenrat will Schima nicht erheben, allerdings seien die drei Juristen keine Bilanzrechtsexperten. Die Anklage sei "ein echter Holler".

Die angekündigte Anklage gegen Julius Meinl, Weinzierl, Bank-Vorstand Günter Weiß und zwei weitere Bank-Verantwortliche wird vermutlich von seiten der Meinl Bank beeinsprucht. Auch eine Amtshaftungsklage wird vorbereitet. Genauere Angaben über die nächsten rechtlichen Schritte wurden heute nicht gemacht.

(APA)

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