Hypo: Bayern klagen Bund auf 2,4 Mrd. Euro

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Laut BayernLB ist eine Garantie aus dem Kaufvertrag schlagend geworden. Im Finanzministerium sieht man das Geld jedoch als nicht rückzahlbares Eigenkapital an.

Wien. Vor genau einer Woche ist die von den Bayern gestellte Frist an die Republik, 2,4 einst in die Hypo eingebrachte Milliarden zurückzuzahlen, abgelaufen. Wie „Die Presse“ mehrfach berichtet hat, sieht man im Finanzministerium diesen Anspruch jedoch als ungerechtfertigt an. Am Dienstag haben die Bayern daher den erwarteten nächsten Schritt gesetzt und eine Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht.

„Die Republik Österreich ist ohne Begründung ihrer vertraglichen Zahlungsverpflichtung aus der Garantie gegenüber der BayernLB nicht nachgekommen. Die BayernLB sieht sich daher gezwungen, ihre Ansprüche auf dem Gerichtsweg weiter zu verfolgen, und hat eine entsprechende Klage in Höhe von rund 2,4 Mrd. Euro gegen die Republik Österreich eingebracht“, heißt es dazu aus München.

Konkret beziehen sich die Bayern auf Punkt 5, Absatz 6 des Kaufvertrags, mit dem die Hypo 2009 verstaatlicht wurde. Darin heißt es: „Im Falle einer Aufspaltung der Bank [...] stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Kreditlinien sicher.“ Und dieser Garantiefall sei durch die Bildung der Bad Bank nun schlagend geworden.

Im Finanzministerium steht man jedoch auf dem Standpunkt, dass die Garantie für die 2,4 Mrd. Euro nicht zutrifft, da es sich nicht um Kredite, sondern um Eigenkapital handle. Laut Eigenkapitalersatzrecht werden Kredite von Firmenmüttern, die in einer Krise gewährt werden, zumindest mit einer Rückzahlungssperre belegt, bis die Tochterfirma saniert ist. Sie können aber auch nicht rückzahlbares Eigenkapital werden. Die Frage, die das Gericht nun klären muss, ist, ob sich die Hypo zum Zeitpunkt der Gewährung der Kredite bereits in einer Krise befunden hat.

Die Hypo selbst wurde von den Bayern ebenfalls bereits auf Rückzahlung geklagt. Das Verfahren läuft schon seit Längerem in München. Unabhängig davon prüft Österreich eine Klage gegen die Bayern auf Rückabwicklung des Hypo-Kaufs von 2009. Bis 31.Dezember kann diese eingebracht werden.

Advent erneuert Angebot

Bessere Nachrichten gibt es indes vom Verkaufsprozess der Hypo-Südosteuropa-Tochter. Dieser platzte ja kurz vor Abschluss des Vertrags mit einem Konsortium aus EBRD und dem US-Finanzinvestor Advent. Grund dafür war, dass Stimmen für eine Insolvenz laut wurden und Ängste vor Klagen der anderen Bieter aufkamen. In der Folge wurden alle einstigen Bieter von der mit dem Verkaufsprozess beauftragten Fimbag neu angeschrieben.

In diesem Anschreiben wurde festgelegt, dass bis zum 17.Dezember ein neues Angebot gelegt und bis zum 23.Dezember die Unterschrift erfolgen soll. Advent gab Dienstagabend bekannt, dieses neue Angebot gelegt zu haben. Aus Sicht des Konsortiums sei der 23.Dezember jedoch der letztmögliche Zeitpunkt für eine Vertragsunterzeichnung. Bei einer neuerlichen Verzögerung dürften sich die Amerikaner also zurückziehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2014)

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