Meinl-Bank-Aktionär klagt die Republik

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Die Firma Far East hält 99,99 Prozent der Meinl Bank. "De facto klagt damit Julius Meinl die Republik auf 200 Mio. Euro", kritisiert die SPÖ.

Die Meinl Bank klagt die Republik Österreich. Der "überwiegende Aktionär", die Gesellschaft "Beleggingsmaatschappij Far East B.V.", habe eine Klage an die Republik Österreich übermittelt, heißt es in einer Aussendung. Der Anwalt der Gesellschaft führt an, dass durch das mittlerweile sieben Jahre andauernde Verfahren gegen die Meinl Bank und deren Organe, sowie insbesondere durch das "massiv rechtswidrige Vorgehen der zuständigen Behörden", der Wert der Meinl Bank - und damit das Investment des Aktionärs Far East - um zumindest 200 Millionen Euro geschädigt worden sei.

Die Gesellschaft wolle gegen Österreich vor einem internationalen Schiedsgericht Forderungen wegen der "de facto Enteignung des Investments" in die Bank vorbringen. Dabei stützt sich die Gesellschaft nach eigenen Angaben auf das Investitionsschutzabkommen zwischen der Republik Österreich und Malta.

Laut dem Investitionsschutzabkommen sollten vor einer Verhandlung vor dem internationalen Schiedsgericht - etwa in Washington - "gütliche Gespräche" zwischen der Far East und der Republik Österreich über eine Beilegung des Streits geführt werden, heißt es in der Aussendung der US-Anwaltskanzlei Squire Patton Boggs.

Laut Firmenbuch ist die Far East B.V. eine Gesellschaft in den Niederlanden. Sie hält 99,992 Prozent an der Meinl Bank, den Rest hält die "Julius Meinl Versicherungsservice & Leasing Gesellschaft m.b.H". Laut Medienberichten ist die Meinl Bank letztlich Julius Meinl V. zuzurechnen.

SPÖ: "Investorenschutz wird missbraucht"

"De facto klagt damit Julius Meinl die Republik Österreich auf 200 Millionen Euro, weil diese ein Verfahren gegen seine Bank wegen einer Reihe von vermuteten Vergehen im Zusammenhang mit Meinl European Land - etwa wegen Untreue, Betrug oder Abgabenhinterziehung - führt", erklärte SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter.

"Diese in der Geschichte der Republik einmalige Vorgangsweise zeigt, dass Investitionsschutzabkommen mit Sonderklagsrechten für Konzerne grundsätzlich fragwürdig sind, und es zeigt vor allem, dass keinesfalls neue derartige Abkommen, wie es etwa in TTIP vorgesehen ist, abgeschlossen werden dürfen." Hier werde versucht, "Investorenschutz für Spekulationsschutz zu missbrauchen". Das zeige die grundsätzliche Problematik dieser Einrichtung und sie zeigt vor allem auch, wem dieses Instrument nützen würde.

Auch von Europaabgeordneten kommt Kritik. "Die Meinl-Klage zeigt den ganzen Wahnsinn von Investitionsschutzabkommen. Diese dürfen auf keinen Fall Bestandteil künftiger Handelsabkommen sein", so Michel Reimon, Grüner Europaabgeordneter. "Investitionsschutzklauseln sind überholt und korrumpieren lediglich. Österreich hat bereits 62 Investitionsschutzabkommen, diese sollten so schnell wie möglich gekündigt werden", fordert Reimon in einer Aussendung.

Jörg Leichtfried, SPÖ-EU-Abgeordneter und Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im EU-Parlament, sieht sich in seiner Kritik an Sonderklagsrechten für Konzerne vor Privatgerichten bestätigt. "Ein perfektes Beispiel dafür, dass die umstrittenen ISDS-Verfahren in Handelsverträgen zu Missbrauch führen."

(APA)

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