FPÖ, Grüne und Neos bringen eine Verfassungsklage ein. Der Staat könnte sich elf Milliarden Euro ersparen.
Wien. Die drei Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und Neos haben sich in seltener Einmütigkeit zusammengetan, um eine Verfassungsklage gegen das Hypo-Sondergesetz einzubringen. Für einen solchen Schritt ist die Zustimmung von einem Drittel der Parlamentsabgeordneten notwendig. Diese Hürde überspringen die drei Parteien leicht.
Die Opposition will mit der Klage eine Insolvenz der Hypo-Abwicklungsgesellschaft Heta erzwingen. Dann würde einerseits die Bayerische Landesbank einen Großteil der zwei Milliarden, die sie noch immer in der Heta liegen hat, verlieren. Betroffen wären aber auch die Inhaber von Hypo-Anleihen. Hier geht es um elf Milliarden Euro. Die Oppositionspolitiker begründen die Klage mit dem Hypo-Sondergesetz, das im Sommer verabschiedet wurde. Damit wurden nachrangige Hypo-Anleihen im Volumen von 890 Millionen Euro für wertlos erklärt.
Laut Neos-Finanzsprecher Rainer Hable werde mit dem Gesetz der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil nur eine relativ kleine Gruppe von Hypo-Investoren betroffen ist. „Alle Gläubiger der Hypo sollen gleich behandelt werden“, fordert auch FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek. Die Opposition ist dafür, dass der Schuldenschnitt auf alle Hypo-Anleihen ausgedehnt wird.
Dabei gibt es aber ein Problem: Die meisten Anleihen haben eine Garantie des Landes Kärnten. Doch Kärnten kann unmöglich elf Milliarden Euro aufbringen. Eine Insolvenz der Hypo-Abwicklungsgesellschaft Heta würde daher auch zu einer Pleite Kärntens führen. (höll)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2014)