Speditionskartell: 17,5 Mio. Euro Strafe

Gerichtshammer - hammer at the court
Gerichtshammer - hammer at the court(c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com)
  • Drucken

Über 30 Speditionsunternehmen wurden wegen Preisabsprachen Geldbußen verhängt. 8,5 Mio. Euro entfallen auf die ÖBB-Gütersparte.

Wien. Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Kartellgericht gegen das 2010 aufgedeckte Speditionskartell Strafen in der Höhe von 17,5 Mio. Euro verhängt. Davon entfallen 8,5 Mio. Euro auf die ÖBB-Gütersparte um die Rail Cargo Austria (RCA). Laut dem Chef der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Theodor Thanner, richten sich die Geldbußen gegen 30 Speditionsunternehmen.

Der Vorarlberger Logistikkonzern Gebrüder Weiss wurde zu einer Strafe von fünf Mio. Euro verurteilt. Die Geldbußen der ÖBB verteilen sich auf die Rail Cargo Austria AG, die 7,15 Mio. Euro zahlen muss, und die Rail Cargo Logistics-Austria GmbH, auf die 1,3 Mio. Euro entfallen.

Gegen zehn der 30 Unternehmen wurden lediglich geringe Geldbußen verhängt, weil sie im Kartell eine untergeordnete Rolle gespielt und mit der BWB kooperiert haben, geht aus einer am Freitag auf der Webseite der Behörde veröffentlichen Mitteilung hervor.

Die Gerichtsentscheidung fiel am 19. Dezember 2014. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Straffrei blieb die Deutsche Bahn als Kronzeuge. Sie war mit ihrer Speditionstochter DB Schenker an Bord des Kartells, das bis 2007 die Preise abgesprochen hat. Die Unternehmen hatten dafür ein eigenes Gremium, die „Speditions-Sammelladungs-Konferenz“, gegründet.

Unionsrechtlich verboten

Konkret ging es um Absprachen über Tarife für den Inlands-Sammelladungsverkehr, um Informationsaustausch und abgestimmte Verhaltensweisen. Bereits Ende Februar 2010 hatte deshalb die BWB, nach umfangreichen Ermittlungen in der Branche, beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht Anträge auf Geldbußen eingebracht.

Ursprünglich wären die Firmen jedoch mit einer symbolischen Strafe davongekommen: Im Jahr 2011 wies das Kartellgericht die Bußgeldanträge der BWB zunächst ab. Es kam zum Schluss, es habe sich lediglich um ein erlaubtes inländisches Bagatellkartell gehandelt. Die Unternehmen hätten bloß gegen eine Formvorschrift verstoßen, indem sie ihren Zusammenschluss nicht anmeldeten.

Diese Entscheidung hielt jedoch nicht, denn laut EuGH sind Bagatellkartelle EU-rechtswidrig. Sie waren damit auch in Österreich seit dem EU-Beitritt unionsrechtlich verboten – selbst wenn sie durch die österreichische Rechtslage gedeckt erschienen.

Der EuGH entschied damals sinngemäß auch, dass Kartellteilnehmer sich nicht darauf berufen können, dass sie aufgrund einer Entscheidung des nationalen Kartellgerichts – oder aufgrund der Rechtsauskunft eines Anwalts – angenommen haben, ihr Verhalten sei rechtmäßig. Zu bestrafen seien sie trotz eines solchen Rechtsirrtums. (APA/cka)

AUF EINEN BLICK

Speditionskartell. Aufgedeckt wurde das Kartell 2010, jetzt wurden über 30 Unternehmen Geldbußen von insgesamt 17,5 Mio. Euro verhängt. Auf die ÖBB-Gütersparte um die Rail Cargo Austria (RCA) entfallen 8.5 Mio. Euro, Gebrüder Weiss muss fünf Mio. Euro zahlen. Zehn Unternehmen, die im Kartell eine untergeordnete Rolle spielten, kamen mit geringen Geldbußen davon. Die Deutsche Bahn ging als Kronzeuge straffrei aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild Trinkwasser
Österreich

Preisabsprachen: Vöslauer muss 653.000 Euro Strafe zahlen

Der Mineralwasserproduzent hat zwischen 2007 und 2012 merhmals mit Einzelhändlern die Aktionspreise abgestimmt.
Österreich

Preisabsprachen bei Milch: 583.200 Euro Strafe für NÖM

Der Molkereikonzern hat zwischen 2007 und 2012 mit Händlern Preise
abgesprochen. Die NÖM akzeptiert das Urteil des Kartellgerichts.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.