Causa Meinl: „Staatsanwaltschaft riskiert, sich zu blamieren“

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Die Vorstände und Aufsichtsräte der Meinl Bank haben Einspruch gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft eingelegt. Der darin zugrunde liegende Sachverhalt sei korrekt. Allerdings erfülle er keinen Straftatbestand.

Wien. Alle Vorstandsmitglieder und die beiden Aufsichtsratsmitglieder der Meinl Bank, die von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und der versuchten betrügerischen Krida angeklagt worden sind, haben gegen die Anklageschrift Einspruch erhoben. Ein Schritt, für den sich Angeklagte nur sehr selten entscheiden, zumal die Aussichten, vom Oberlandesgericht recht zu bekommen, erfahrungsgemäß schlecht sind.

„Wir sind aber der Meinung, dass diese Anklage so etwas von falsch und daneben ist, dass man das in diesem Fall einfach tun muss“, sagte ihr Vorstandsvorsitzender Peter Weinzierl bei einer Pressekonferenz. Seine Meinung teilt naturgemäß auch der Anwalt der Meinl Bank, Georg Schima.

Im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 hat der Vorstand für bestehende und drohende Anlegerforderungen Rückstellungen in der Höhe von zehn Millionen Euro gebildet. Die Wirtschaftsprüfer erteilten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Und die Meinl Bank schüttete ihren Aktionären auf deren Wunsch Anfang 2009 eine Sachdividende von 211 Millionen Euro aus. Diesen Sachverhalt legt die Staatsanwaltschaft ihrer Anklage zugrunde. Damit hat Schima auch gar kein Problem. Der Haken sei nur, das dieser behauptete Sachverhalt überhaupt keinen Tatbestand des österreichischen Strafgesetzbuches erfülle, sagt er. Deshalb der Einspruch. Sollte sich das Oberlandesgericht dieser Rechtsauffassung anschließen, wäre das Verfahren einzustellen.

Causa Madoff als Vergleich

Ob es dazu kommt, werden die Betroffenen so rasch nicht erfahren. Die Oberstaatsanwaltschaft hat zunächst einmal Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. „Für sie gibt es keine Frist. Wir mussten binnen zwei Wochen über Weihnachten einen Einspruch konzipieren, umgekehrt kann es Monate dauern, bis ein Dreiseiter fabriziert wird. Das haben wir alles schon erlebt“, moniert Schima. Besonders unverständlich sei ihm, wie die Anklage ohne Begründung zu dem Schluss komme, die Meinl Bank hätte für Anlegerforderungen 228 Mio. Euro rückstellen müssen. Die Meinl Bank habe ohnehin sehr umsichtig rückgestellt. Er zieht einen Vergleich: „Als die Bank Austria in der Causa Madoff im Jahr 2010 auf 19,6 Milliarden US-Dollar geklagt worden ist, hat sie im Jahresabschluss 2010 für die Prozessrisken überhaupt keine Rückstellungen gebildet.“
Die Staatsanwaltschaft, so sein Fazit, wolle in der Causa einfach etwas finden: „Auch um den Preis, sich gehörig zu blamieren.“ (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2015)

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