Haftungen: Länder haben 50 Milliarden Euro „vergessen“

Archivbild: Euro-Banknoten in der österreichischen Nationalbank.
Archivbild: Euro-Banknoten in der österreichischen Nationalbank.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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"Presse" exklusiv. Welche finanziellen Risiken liegen in den Bundesländern? Offiziell nur wenige, weil Milliarden an Haftungen nicht eingerechnet wurden.

Wien. Es ist ein brisantes Papier, das der „Presse“ exklusiv vorliegt: Der jüngste Rohbericht des Rechnungshofs, der sich mit den Haftungsobergrenzen der Länder beschäftigt, zeichnet ein Bild völliger Intransparenz und Bilanzierungswillkür. Die Länder, die im Rahmen des innerösterreichischen Stabilitätspakts zur Offenlegung der von ihnen übernommenen Haftungen verpflichtet sind, können Haftungsobergrenzen völlig nach Belieben selbst festlegen, Haftungen per Risikogewichtung kleinrechnen oder überhaupt weglassen. Und sie machen davon reichlich Gebrauch.

Bankenhaftung „vergessen“

Die Details: Laut Rechnungshof hatten die Länder im Jahr 2012, auf das sich die Prüfung bezieht, rund 70,4 Mrd. Euro an Haftungen „draußen“. Ihre Haftungsobergrenze lag aber nur bei kumuliert 30,6 Milliarden, also der Hälfte. Alles kein Problem: Durch Kleinrechnen (Risikogewichtung) und Weglassen weisen die Länder ohnehin nur 19,4 Milliarden Euro als stabilitätspaktrelevant aus. Womit offiziell keine Verletzung der Haftungsobergrenze vorliegt. Sie haben schlicht auf etwa 50 Milliarden Euro „vergessen“.

In diesem Zusammenhang finden vier Bundesländer, darunter Kärnten und Wien, dass ihre Milliardenhaftungen für Banken nichts mit dem Stabilitätspakt zu tun haben. Und lassen sie einfach weg. Zwei weitere gewichten ihre Bankenhaftungen. Und lassen damit 70 bis 75 Prozent unter den Tisch fallen.

Das ist möglich, weil verbindliche Regeln zur einheitlichen Berechnung der Haftungen fehlen. Der Bund hat den Ländern de facto völlig freigestellt, wie sie ihre Haftungsgrenzen berechnen. Als Folge lagen die tatsächlichen Haftungen der Länder „mehr als doppelt so hoch wie die Summe aller Haftungsobergrenzen“, heißt es in dem Bericht. Anders formuliert: Die Länder gaben sich kreativ bzw. rechneten so lang, bis das Problem kein Problem mehr war und die Haftungsobergrenzen eingehalten wurden. Zumindest auf dem Papier: „Um die Haftungsobergrenzen einzuhalten, sahen die meisten Länder vor, Haftungen entweder nicht oder nicht in voller Höhe einzubeziehen“, heißt es wörtlich in dem Bericht.

Wien und das Burgenland waren beim Rechnen besonders engagiert. Die Risken, die bei den zahlreichen ausgelagerten Betrieben der Stadt Wien bzw. im Burgenland liegen, wurden „entgegen den Vorgaben des ÖStP 2012 nicht einbezogen“, kritisiert der Rechnungshof. Diese Haftungen fielen unter den Tisch. Wien hat das unterdessen freilich repariert und bezieht die ausgelagerten Betriebe künftig ein.

Zusätzlich wurden von den Bundesländern Risken bewusst unterbewertet, um die Summe der eigenen Haftungen niedrig erscheinen zu lassen. Laut Rechnungshof griffen Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, das Burgenland und Vorarlberg auf „zumeist niedrigere Werte“ zurück: Diese Berechnung „bildete das mit den Haftungen verbundene Risiko . . . nicht adäquat ab“, zeigte sich der Rechnungshof verstimmt.

Besonders interessant: Um Haftungsgrenzen einzuhalten, beschlossen das Burgenland, Wien, Kärnten, die Steiermark und Vorarlberg einfach, „die Bankenhaftungen von der Einbeziehung in die Haftungsobergrenzen“ auszunehmen. Die damalige Kärntner FPK-Landesregierung hatte sämtliche Risken des Hypo-Desasters für das Land mit null Euro bewertet. Auf dem Papier waren die 15 Milliarden Euro, mit denen Kärnten für die gefallene Hypo haftet, also kein Problem – was der Rechnungshof anders sieht: Kärnten lag 2012 fast 9000 (!) Prozent über der eigenen Haftungsobergrenze und damit österreichweit an der Spitze – vor Vorarlberg (1847 Prozent über der Haftungsobergrenze), das 5,34 Milliarden Euro „vergessen“ hatte. Wien ließ 8,17 Milliarden Euro (aus der Haftung für die Bank Austria) unter den Tisch fallen. Nur Oberösterreich und Tirol lagen unter ihrer Haftungsgrenze.

Für den Rechnungshof sind die Haftungsobergrenzen (und damit der Stabilitätspakt in seiner jetzigen Form) sinnlos: Es sei eine „Intransparenz durch unterschiedliche Vorgangsweisen, die den gesamtstaatlichen Nutzen der Regelung zur Haftungsbegrenzung infrage stellt“.

Wobei die Daten der Bundesländer sowieso nicht vergleichbar sind. Obwohl sie es sein sollten. Da jedes Land selbst bestimmt, was eine Haftung ist und was nicht, verliert sogar der Rechnungshof den Überblick. Er spricht von einer „Unübersichtlichkeit, infolge derer es nicht möglich war, sich ein Bild über die tatsächliche Haftungssituation der Länder- und Gemeindeebene zu verschaffen“.

Zahlen ohne Aussagekraft

Es gebe keine Aussagekraft für eine gesamtstaatliche Steuerung. Auch, weil z. B. Kärnten und Salzburg im Jahr 2012 das Risiko bei der Verwertung von Hypothekarkrediten mit null angegeben haben. Damit sei „de facto die Haftungsbegrenzung umgangen“ worden, kritisiert der RH. Was eine derartige Risikoeinschätzung bedeutet? In Kärnten und Salzburg gibt es keinen einzigen Kreditnehmer, der seine Schulden nicht wird bedienen können. Damit wären Kärntner und Salzburger Häuslbauer die solidesten Schuldner auf diesem Planeten.

Nebenbei: Der Rechnungshof stellt die Frage, was passiert, wenn die Haftungsgrenze überschritten wird. Sein Fazit: „Dafür gibt es keine Regelungen.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2015)

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