Brisante Weisung bei Ermittlungen gegen die Volksbank AG

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ARCHIVBILD: VOLKSBANKEN AG (�VAG)(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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"Presse"-Exklusiv: Das Justizministerium kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft beim Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG unzureichend ermittelt.

In Österreich gibt es drei Problembanken, die nicht nur dem Steuerzahler auf der Tasche liegen, sondern auch die Justiz auf Trab halten. Bei der Hypo Alpe Adria wurden mehrere Ex-Vorstände verurteilt. Bei der Kommunalkredit wird der Prozess gegen mehrere Angeklagte, die alle Vorwürfe bestreiten, im März fortgesetzt. Bei den Ermittlungen gegen das Volksbanken-Spitzeninstitut ÖVAG gibt es innerhalb der Justiz aber gravierende Auffassungsunterschiede, wie nun eine Weisung des Justizministeriums zeigt. Die Causa ging auch an den Weisenrat.

Weisungen des Justizministeriums sind nicht öffentlich. Dennoch wurde der "Presse" von Bankkreisen die Weisung in der ÖVAG-Causa zugespielt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt schon seit Jahren gegen vierzehn Personen (meist ehemalige Vorstände) und gegen die Bank selbst. Dabei geht es um den Verdacht auf Betrug, Bilanzfälschung, Untreue und Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz.
Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung. Wie die „Presse“ nun erfahren hat, wollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Vorjahr einen Teil der ÖVAG-Ermittlungen einstellen. Sie schickte daher am 13. Mai 2014 einen geheimen Vorhabensbericht an das Justizministerium. Dieser Bericht befasst sich mit der Strafsache gegen sieben Personen und gegen die Bank.
Im November 2014 gab es ein Schreiben des Justizministeriums. Darin heißt es, dass die Überprüfung der Wirtschafts- und Staatsanwaltschaft „nicht hinreichend“ waren. Daher müssen jetzt weitere Ermittlungen vorgenommen werden.

In der Weisung steht, dass nach Ansicht des Justizministeriums die von der WKStA vorgenommene „ex-post-Betrachtung“ bei der strafrechtlichen Würdigung von wirtschaftlich unvertretbaren Investitions- und Risikogeschäften nicht hinreichend sei. Denn schließlich trete ein strafrechtlich relevanter Schaden schon zum „Zeitpunkt des Geldabflusses“ auf.

Das bedeutet im Klartext: Wenn eine Bank beispielsweise einen wirtschaftlich unvertretbaren Kredit vergibt, dann ist der Schaden schon zum Zeitpunkt der Kreditvergabe eingetreten und nicht erst, wenn der Kunde den Kredit nicht zurückzahlen kann. Daher ist zu klären, ob schon zum Zeitpunkt der Kreditvergabe ein Organisations- und Überwachungsverschulden vorliegt.

Keine Ausnahme für ÖVAG

Das Justizministerium beruft sich dabei unter anderem auf Urteile des Obersten Gerichtshofs zu anderen Banken. "Wir wollen mit der Weisung für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen. Es darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass bei einer Bank strenger vorgegangen wird als bei einer anderen Bank", heißt es im Justizministerium zur "Presse".

In der Weisung zur ÖVAG steht weiters: „Aufklärungsbedürftig ist auch die Vergabe von Krediten im Jahr 2007, die zu Verlusten führten.“ Das Justizministerium kritisiert weiters, dass bei einem Sachverhalt, den ein früherer ÖVAG-Mitarbeiter aufgezeigt habe, „nicht hinsichtlich kridaträchtiger Handlung“ ermittelt wurde.
Im Vorhabensbericht beruft sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auf Gutachten eines bestimmten Universitätsprofessors. Das Justizministerium merkt hier an, dass diese Gutachten im Auftrag der ÖVAG erstattet wurden „und damit insgesamt eine bloße Indizfunktion, aber keinen Beweiswert haben können“.
Außerdem soll die WKStA klären, ob beim jüngsten Stresstest der Europäischen Zentralbank auch problematische ÖVAG-Kreditfälle aus der Vergangenheit überprüft wurden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2015)

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