VOR-Vergabe: Westbahn gewinnt Rechtsstreit gegen ÖBB

(c) Fabry Clemens
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Der Verkehrsverbund Ostregion vergab einen Auftrag direkt an die ÖBB. Laut Verwaltungsgericht Wien zu intransparent.

Wien. Im Kampf zwischen der privaten Westbahn und den staatlichen ÖBB ist eine neuerliche Runde geschlagen worden – und die Westbahn konnte dabei den Sieg davontragen. So erklärte das Verwaltungsgericht Wien am Mittwochabend eine Direktvergabe des Verkehrsverbund Ostregion (VOR) an die ÖBB für nichtig, weil die Transparenz gefehlt habe.

Konkret geht es um die Bestellung von 23 verschiedenen Streckenverbindungen ab Dezember 2015, die vom VOR im Paket vergeben wurden. Darunter auch die Verbindung vom Wiener Westbahnhof nach St. Pölten. Letzteres wird notwendig, weil die Verbindungen zum Westbahnhof ausgedünnt werden, da die ÖBB ihre Fernverkehrszüge künftig zum Hauptbahnhof führen.

Die Direktvergabe dieser Strecke brachte nun aber die private Westbahn auf den Plan. Sie bekrittelt, dass die Strecke in dem Gesamtpaket enthalten ist, obwohl von den in Summe 700.000 Zugkilometern 400.000 auf diese einzelne Strecken entfallen. „Es gibt zwischen den im Paket vergebenen Strecken überhaupt keinen Zusammenhang“, so Westbahn-Chef Erich Forster. Zudem habe der VOR die Direktvergabe „bewusst intransparent“ beschrieben.

VOR: Kein unnötiger Umstieg

Letzterem stimmte nun auch das Verwaltungsgericht zu, und erklärte die Vergabe für nichtig. Grundsätzlich beanstandete er die Direktvergabe jedoch nicht, da sie laut gültigem Recht erlaubt ist. Und beim VOR nennt man auch einen Grund dafür, dass die Vergabe an die ÖBB erfolgte: So hat der Bund bereits die Strecke Amstetten–St. Pölten bei der Staatsbahn bestellt. Würde man nun für die Strecke von St. Pölten nach Wien jemand anderen beauftragen, würde dies für die Fahrgäste einen unnötigen Umstieg bedeuten. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.02.2015)

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