Notenbank: Zwei Milliarden für Pensionen

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Geburtenbeihilfe, Heiratsgeld, Karenzzuschuss – und das bei 98.400 Euro Durchschnittseinkommen. Der Rechnungshof zerlegt die Privilegien in der Nationalbank.

Wien. Es liegt in der Natur der Behörde, dass sie immer alles besser weiß. Der Rechnungshof (RH) überprüft die Gebarung staatlicher Stellen auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit – und dabei gibt es immer etwas zu bemängeln. Es passiert aber eher selten, dass der RH gleich 92 Empfehlungen abgibt, wie man den drei Prinzipien besser gerecht werden kann. Geschafft hat das die Nationalbank (OeNB), in erster Linie mit den üppigen Sozialleistungen für ihre Mitarbeiter.

Neu ist die Kritik nicht, die im gestern dem Parlament übermittelten Bericht zusammengefasst ist. Die Nationalbank stand wegen weitgehender Pensionsregelungen für seine (alten) Mitarbeiter und vieler Sonderleistungen immer wieder in der Kritik. Der RH hat es diesmal aber recht anschaulich auf 35 Seiten zusammengefasst.

150 Mio. pro Jahr für Pensionen

Drei Zahlen seien vorausgeschickt: Im Durchschnitt verdient jeder Mitarbeiter der Notenbank 98.400 Euro brutto pro Jahr. Dennoch wandte die Bank für Sozialleistungen (darunter etwa Heiratsbeihilfe) zwischen 2009 und 2013 exakt 62,95 Millionen Euro auf. Und weil die Pensionsreserven nicht genügten, musste die Notenbank im gleichen Zeitraum 215,89 Millionen Euro zuschießen.

Um bei Letzterem zu bleiben: Die Pensionsreserve der OeNB belief sich mit Ende Dezember 2013 auf 1,9 Milliarden Euro. Anspruchsberechtigt (nach alten Verträgen bis 1998) waren 1310 Pensionisten und 554 aktive Mitarbeiter. Weil die Erträge aus der Reserve nicht genügten, musste die Bank besagten Betrag zuschießen. In Zukunft könnte es noch teurer werden: Interne Langfristprognosen sagen einen Anstieg der jährlichen Pensionsleistungen bis 2023 von derzeit 115 Millionen Euro auf etwa 150 Millionen Euro pro Jahr voraus.

Kritisch beleuchtet das oberste Kontrollorgan des Parlaments die Sozialleistungen, die den Mitarbeitern und Pensionisten geboten werden. Die OeNB „stellte weder transparente soziale Kriterien bei der Vergabe der Sozialleistungen noch umfassende Kontrollrechte über die Verwendung der Mittel sicher“, so der RH. Es konnte auch „keine schriftlich dokumentierte und aktuelle Gesamtübersicht aller im Prüfungszeitraum bestehenden Leistungen“ vorgelegt werden.

Und an Leistungen gibt es einiges. Der „Erholungs- und Sportverein“ erhielt hohe Jahressubventionen (380.000 Euro im Jahr 2013) plus Personal, Liegenschaften, Sonderurlaub und Infrastruktur. Für Subventionen der Kinderbetreuungskosten wandte die OeNB etwa 185.000 Euro pro Jahr auf – ohne Bedachtnahme sozialer Kriterien.

364 Euro Geburtenbeihilfe

Ebenfalls unabhängig vom Einkommen gewährte die Notenbank jedem Dienstnehmer im Anlassfall eine Geburtsbeihilfe (364 Euro pro Kind), eine Heiratsbeihilfe (364 Euro) sowie einen zweijährigen Karenzzuschuss (238,37 Euro pro Monat). Auch ein „Zuschuss für kulturelle Belange“ wurde an die Angestellten ausgeschüttet (2013 belief dieser sich auf 112.000 Euro).

Die OeNB stelle ihren Dienstnehmern und Pensionisten auch Wohnungen „zu überaus günstigen Bedingungen“ zur Verfügung. Die Zahl sank von 2009 bis 2013 um mehr als ein Fünftel von 374 auf 297. Etwa 37 Prozent der Mieter waren aktive Dienstnehmer, 63 Prozent Pensionisten. Die soziale Bedürftigkeit sei kein Kriterium bei der Vergabe. Die Differenz auf marktübliche Mieten belief sich laut einer Rechnung des RH zwischen 2009 und 2013 auf etwa vier Millionen Euro.

Es gibt auch einen Jubiläumsfonds, der in vier Jahren Förderungen für Forschungsprojekte in Höhe von 46,7 Millionen Euro vergab – „obwohl eine Förderungsstrategie mit konkreten, messbaren Förderungszielen fehlte“. Die Abwicklung der Förderungen kostete bei der OeNB bis zu dreimal so viel wie bei anderen Einrichtungen.

Der RH empfiehlt unter anderem eine Zusammenstellung aller Sozialleistungen und Empfänger, auf deren Basis eine Überprüfung stattfinden kann. Die gibt es in der Notenbank nämlich nicht. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2015)

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