Kleines Glücksspiel im Paragrafendschungel

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Der Verfassungsgerichtshof befasst sich mit Beschwerden gegen das Totalverbot in Wien.

Wien. Bei den 2700 Spielautomaten, die in Wien meist in Cafés, Gasthäusern oder Spielhallen standen, ging mit 1.Jänner schlagartig das Licht aus: In Wien ist seit Jahresanfang das Automatenspiel verboten, weil die Übergangsfristen ausgelaufen sind und die Stadt im Unterschied zu anderen Bundesländern kein eigenes Gesetz für das Kleine Glücksspiel erlassen hat. Die Betreiber, allen voran die Novomatic mit 1500 Geräten, laufen dagegen Sturm und haben den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen. Am Montag wurde dazu beim Höchstgericht öffentlich verhandelt.

Das Hauptargument der durch die Anwälte Martin Paar und Walter Schwartz vertretenen Automatenbetreiber: Ihre einst von der Stadt Wien ausgestellten Konzessionen laufen weit über 2014 hinaus, zum Teil bis 2019. Das Verbot widerspreche daher der Erwerbsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz und verletze den Vertrauensgrundsatz. Es gehe nicht an, dass Wien sich auf das Bundesgesetz (Glücksspielgesetz) stütze, das die Übergangsfristen mit Ende 2014 festsetze, aber kein eigenes Landesgesetz erlasse.

Paar und Schwartz orten eine Reihe von Widersprüchen: So läuft in der Steiermark die Übergangsfrist bis Ende 2015. Als die Regierungsvertreter argumentierten, dass dort doppelt so viele Geräte wie in Wien gestanden seien und man daher mit einer längeren Frist volkswirtschaftlichen Schaden vermeiden wollte, drehte Schwartz den Spieß um: In Wien seien die Folgen für Unternehmen und Arbeitsplätze angesichts des Totalverbots wohl höher. Auch die Stadt Wien verliert: Sie lukriert Steuereinnahmen von jährlich rund 55 Mio. Euro.

Zündstoff für Wien-Wahl

Unlogisch ist für die Betreiber auch, dass Videolotterieterminals, die für Spieler von herkömmlichen Automaten nicht zu unterscheiden sind, per Bundesgesetz und Lottokonzession erlaubt sind, Automaten aber nicht. Vor allem aber würde das Totalverbot nicht, wie von Regierungsseite betont, den Spieler- und Jugendschutz erhöhen, sondern die Illegalität fördern, betonte Paar.

Eine Entscheidung der Richter ist frühestes im Sommer zu erwarten – für Zündstoff vor den Wiener Wahlen ist gesorgt. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2015)

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