Lidl gibt Datenschutz-Verstoß zu

APA (Archiv/epa)
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Der Lebensmittel-Diskonter Lidl hat noch nach Aufdeckung des Skandals um die Bespitzelung von Mitarbeitern gegen den Datenschutz verstoßen. Wie das Magazin "Spiegel" berichtete, hat das Unternehmen Beschäftigte aufgefordert, den Grund ihrer Erkrankung anzugeben und diesen auf Formularen festgehalten.

Lidl räumte am Samstag ein: "Dies war nicht datenschutzkonform, diente aber dazu, die Mitarbeiter ihrem gesundheitlichen Zustand entsprechend einzusetzen." Ende 2008 sei die Praxis eingestellt worden.

Das Vorgehen kam dem Bericht zufolge heraus, nachdem mehrere hundert Seiten firmeninterner Unterlagen zufällig in einer Mülltonne in Bochum entdeckt wurden. Dagegen teilte Lidl mit, die Listen seien von einem Mitarbeiter unsachgemäß entsorgt und dem "Spiegel" zugeleitet worden.

Alle Einträge stammen nach Informationen des Blatts aus der Zeit nach der Entdeckung der Spitzelmethoden. Lidl hatte im März 2008 eingeräumt, in 219 Filialen Detektive zur Mitarbeiterüberwachung eingesetzt zu haben. Deswegen war ein Bußgeld von insgesamt fast 1,5 Millionen Euro verhängt worden.

In den Krankenunterlagen steht dem Bericht zufolge über eine Mitarbeiterin, die im Juni vergangenen Jahres krankgeschrieben war: "Will schwanger (werden). Befruchtung nicht funktioniert". Im Fall einer Filialleiterin seien "private Probleme" notiert worden.

Dies beurteilt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar "äußerst kritisch". Er sagte dem "Spiegel": "Der Grund der Krankheit geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an." Schaar regt eine Prüfung des Falls durch die zuständigen Aufsichtsbehörden an. "Dass man dabei zu dem Ergebnis kommt, das ist unzulässig, halte ich für ziemlich wahrscheinlich", sagte er.

(APA)

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