Landeshypos bekräftigen ihre Haftung für Heta-Pfandbriefe

The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in Klagenfurt
The logo of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria stands on the rooftop of its headquarters in KlagenfurtREUTERS
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Die Länder haften für alte Pfandbriefe bzw. für Pfandbriefe mit Laufzeit bis 2017.

Der Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken hat am Mittwochnachmittag per Aussendung bekräftigt, dass die Hypo-Banken gemeinsam für alle Pfandbriefe der ehemaligen Kärntner Hypo, jetzt Heta, haften. Auch wenn die Heta im Zuge des Moratoriums der Finanzmarktaufsicht ihre Schulden nicht bedient, können die Inhaber der Papiere auf die ungeteilte Haftung vertrauen, heißt es.

Außerdem haften die "Gewährträger der Mitgliedsinstitute", also im Wesentlichen die Bundesländer mit Ausnahme Wiens, wo es keine Hypo gibt, zur ungeteilten Hand für alle bis zum 02.04.2003 entstandenen Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Für alle nach dem 02.04.2003 bis zum 01.04.2007 entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gewährträger zur ungeteilten Hand nur dann, wenn die vereinbarten Laufzeiten nicht über den 30.09.2017 hinausgehen. Für alle nach dem 1. April 2007 entstandenen Verbindlichkeiten besteht keine Haftung der Gewährträger mehr.

(APA)

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