WKÖ-Vize Richard Schenz mahnt FMA

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Ihre Doppelprüfungen und Nachprüfungen bei Firmen seien ineffizient, so Richard Schenz, Vizepräsident der WKÖ.

Wien. Richard Schenz, Vizepräsident der WKÖ und stellvertretender Vereinsvorsitzender der Prüfstelle für Rechnungslegung, äußerte sich am Donnerstag kritisch über das Verhalten der Finanzmarktaufsicht (FMA) im bilanzpolizeilichen Verfahren. „Unternehmen berichten von Doppelprüfungen und Nachprüfungen ihrer Bilanzen, die bereits von der Prüfstelle geprüft wurden, durch die FMA. Grundsätzlich gibt es zwar das Instrument der Nachkontrolle durch die Behörde, jedoch nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen und Bedingungen, die nicht erfüllt erscheinen“, sagt Schenz. Dies entspräche nicht der gesetzlich verankerten Zweistufigkeit, führe zu Ineffizienzen, stelle eine Verschwendung von Ressourcen dar und verunsichere vor allem Unternehmen und Investoren. Schenz: „Im Interesse des österreichischen Kapitalmarkts fordere ich von der FMA, die Stellung der OePR als erste Stufe der Rechnungslegungsprüfung zu respektieren.“

Erst am Mittwoch war Norbert Zimmermann, Aufsichtsratsvorsitzender des börsenotierten Unternehmens Schoeller Bleckmann, mit der FMA ins Gericht gegangen. Die Willkür der FMA schade dem österreichischen Kapitalmarkt. Die Behörde halte es nicht für notwendig, sich an Gesetze zu halten, und agiere nach der Devise „Wir sind wir!“, so Zimmermann. Die FMA weist alle Vorwürfe zurück, sie halte sich strikt an die Gesetze. Da sie aber Zweifel an der Richtigkeit der Prüfungsergebnisse der Prüfstelle habe, sei sie gezwungen, sich noch einmal an die Unternehmen zu wenden.

„Stehen im Wettbewerb“

Auch die Wiener Börse, die selbst von der FMA geprüft wird, hat auf die aktuellen Schwierigkeiten reagiert: „Jeder Streit und jede Unstimmigkeit schadet dem österreichischen Kapitalmarkt, dem heimischen Standort und verunsichert. Die Wiener Börse befindet sich im internationalen Wettbewerb“, teilte sie über ihre Pressesprecherin mit. Unsicherheiten bei den Rahmenbedingungen würden einen Wettbewerbsnachteil für das Land und den Marktplatz und damit auch für österreichische Unternehmen bedeuten. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2015)

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