Online-Glücksspiel: "Staat subventioniert eine private Firma"

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Eine einzige Lizenz wie in Österreich, hält der Automatenverband für europarechtswidrig. Lotterien-Vorstand Stickler ist für ein striktes IP-Blocking bei illegalen Glücksspielportale.

Warum der Gesetzgeber bisher nicht gegen Online-Glücksspielanbieter vorgegangen ist, lässt das Finanzministerium unbeantwortet. Auf die Frage, ob bwin.party oder bet-at-home illegal agierten, hieß es am Montag: "Die Österreichischen Lotterien sind die einzigen, die eine Lizenz haben." Laut österreichischem Glücksspielgesetz (GSpG) hängt die Berechtigung für die sogenannten "elektronischen Lotterien" an der Lotterien-Lizenz - diese haben seit jeher die Österreichischen Lotterien inne, deren Portal win2day.at ein wahrer Umsatztreiber ist. Die Plattform kommt auf einen geschätzten Marktanteil von 50 Prozent.

Wie in Österreich Glücksspielportale blockiert werden sollen, steht noch in den Sternen. Kritiker meinen, Internetsperren seien leicht zu umgehen. "Verbieten kann ich alles. Wenn ich es nicht kontrollieren kann, ist es nicht sinnvoll", sagt etwa Helmut Kafka vom österreichischen Automatenverband. Kafka hält das österreichische Glücksspielmonopol für klar europarechtswidrig.

"Leute werden nicht geschützt"

"Nur eine einzige Konzession zu vergeben, ist immer indirekt eine staatliche Subventionierung einer privaten Firma." In Österreich habe die Zahl der Lotto-Annahmestellen rasant zugenommen, auch die Preise seien erhöht worden, kritisiert er gegenüber der APA. "Die Leute werden ausgebeutet anstatt vorm Glücksspiel geschützt."

Lotterien-Vorstand Friedrich Stickler lässt Umgehungseinwand nicht gelten. "Die Türkei hat ein ziemliches rigides IP-Blocking. Dort haben sie als Amateur keine Chance, diese Seiten anzuklicken." Freilich sei es Spezialisten möglich, die Sperren zu knacken, aber "es würde schon genügen, 80 bis 90 Prozent der Zugriffe zu blockieren."

Fernsehwerbung in der Kritik

Neben IP-Blocking gebe es noch andere durchaus erfolgsversprechende Möglichkeiten, die Leute vom Online-Zocken abzuhalten. Belgien und Frankreich hätten beispielsweise Werbeverbote erlassen - bestraft würden die Medien. "Das wirkt sehr gut. Die illegalen Anbieter verlieren damit ihre Sichtbarkeit."

Das Thema Glücksspielwerbung wird auch in Österreich heiß diskutiert. Zum Jahreswechsel, als Wien das Automatenspiel verboten hat, ist da auch der ORF in Kritik geraten, weil er es zulasse, dass zum Beispiel der schwedische Anbieter Mr. Green oder die britische William Hill offensiv im Fernsehen werben. Das Argument des Fernsehsenders: Beworben werde nicht die Glücksspielseite mrgreen.com, sondern mrgreen.at. Auf letzterer könne nur ohne Geldeinsatz gespielt werden, so ein ORF-Sprecher zur APA. Dasselbe gelte für William Hill. Stickler jedenfalls würde es "sehr begrüßen, wenn Mr. Green in Österreich nicht mehr werben könnte."

Bemühungen der EU quasi eingestellt

Für den Präsidenten der Europäischen Lotterien ist klar: Wer keine österreichische Lizenz hat, agiert illegal. Seine Hoffnung setzt er nun auf eine Konvention des Europarats zum Thema Match Fixing (Wettbetrug beim Fußball): "Hier wird festgehalten: ein illegaler Anbieter ist ein Anbieter, der in dem Land, wo er anbietet, keine Lizenz hat", erklärt Stickler. Die Konvention sei bereits von 17 Ländern unterzeichnet worden, auch die EU und Österreich sollten laut Stickler bald unterschreiben.

De facto sind die Bestrebungen der EU zur Regulierung des Online-Glücksspiels im Sande verlaufen. Der frühere Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat im Herbst 2012 einen Aktionsplan vorgelegt, Mitte 2014 hat die Behörde dann - unverbindliche - Empfehlungen zum Thema Jugendschutz und Online-Glücksspiele herausgegeben.

(APA)

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