Staat zieht sich aus der Einlagensicherung zurück

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Ab Sommer sollen Bankeinlagen nur noch durch einen Fonds gesichert sein, der von den Banken bis 2024 aufgefüllt werden muss.

Wien. Dass für die Sicherung von Spareinlagen bei Banken nicht mehr die Staaten, sondern wieder die Banken allein verantwortlich sein sollen, wurde von der EU und den heimischen Aufsehern bereits vor rund zwei Jahren festgelegt. Wie mehrfach berichtet, hat Österreich demnach bis Mitte dieses Jahres Zeit, die entsprechenden EU-Vorgaben umzusetzen. Das Finanzministerium bastelt daher bereits seit Längerem an einem nationalen Gesetz. Von diesem ist nun ein Entwurf fertig, der in Begutachtung geschickt wurde und im Juli in Kraft treten soll, bestätigte man im Kabinett von Finanzminister Hans Jörg Schelling am Sonntag einen entsprechenden Bericht des „Standard“.

Wie im Vorfeld erwartet, wird dabei ein Notfallfonds in Höhe von 1,5 Mrd. Euro eingerichtet, der im Fall einer Bankpleite Einlagen unter 100.000 Euro ersetzen soll. Bisher stehen die Banken nur für die ersten 50.000 Euro gerade, den zweiten Teil des Betrages garantiert die Republik. „Für die Sparer ändert sich dadurch nichts“, heißt es dazu aus dem Ministerium.

Aus fünf mach eins

Im bisherigen System ist das Geld noch nirgendwo angespart, sondern muss nach einer Bankpleite von dem entsprechenden Sicherungssystem aufgetrieben werden. Denn derzeit gibt es in Österreich noch fünf verschiedene Systeme (Raiffeisen, Volksbanken, Sparkassen, Landeshypothekenbanken und Privatbanken). Das soll sich ab 2019 ebenfalls ändern. Dann soll es nur noch ein großes Sicherungssystem mit Notfallfonds geben. Angespart wird der Fonds schrittweise. Das bedeutet aller Voraussicht nach, dass die heimischen Banken in den nächsten zehn Jahren pro Jahr 150 Mio. Euro in den Fonds einzahlen müssen. Wie stark sich diese Last auf die einzelnen Institute verteilt, ist dabei noch nicht klar. Das soll erst auf Basis einer Risikoabschätzung berechnet werden.

Damit kommt das neue Gesetz den Forderungen der Sparkassen und Raiffeisen-Banken entgegen. Diese beiden weigerten sich in der Vergangenheit, einer Reform der Einlagensicherung zuzustimmen, weil sie nicht für Kunden anderer kleinerer Banken aufkommen wollten, die zum Teil mit hohen Zinsen unangenehme Konkurrenz machen.

Auch ein anderer Punkt des Gesetzes scheint festgesetzt worden zu sein, um diese beiden Sektoren milde zu stimmen. So ist es mit Genehmigung der Finanzmarktaufsicht (FMA) auch nach 2019 noch möglich, einen eigenen Haftungsverbund zu haben, auf den der größere Notfallfonds nur in letzter Instanz zugreifen kann. Der allgemeine Fonds soll übrigens von der Wirtschaftskammer gemanagt und veranlagt werden, was bei den betroffenen Banken nicht unbedingt für Freude sorgen dürfte.

Was passiert bei Großpleite?

Weiterhin unklar bleibt, was im Fall der Pleite einer Großbank geschieht. Denn die 1,5 Milliarden in dem Fonds entsprechen gerade einmal 0,8 Prozent der gesamten Einlagen. Dass dies kein rein theoretisches Problem ist, zeigte das Beispiel Bulgarien im August des Vorjahres. Damals geriet die Corpbank, mit gesicherten Einlagen in Höhe von 1,8 Mrd. Euro, in Schieflage. Bulgariens Einlagensicherung verfügte aber nur über einen Fonds von einer Mrd. Euro.

Laut Gesetzesentwurf soll der heimische Fonds die Möglichkeit haben, sich auch Geld zu leihen. Vor allem bei einer Pleite in den ersten zehn Jahren, in denen der Fonds noch nicht vollständig gefüllt ist, wäre dies wohl notwendig. Wer das Geld zu welchen Konditionen bereitstellen soll, ist aber nicht genau festgelegt.

Dafür gibt es einige neue Regeln, die den Schutz der Sparer auch erhöhen. Davon profitieren vor allem Verkäufer von Immobilien oder Erben. Denn Gelder aus Erbschaften, Immobilienverkäufen, einer Mitgift oder einer Scheidung werden für drei Monate sogar bis zu einem Betrag von 500.000 Euro geschützt. Auch die Auszahlung der geschützten Gelder soll schneller erfolgen. Statt 20 Tage soll es künftig nach einer Bankpleite nur noch sieben Tage dauern, bis Sparer auf ihre Ersparnisse zugreifen können. (jaz)

AUF EINEN BLICK

Die Einlagensicherung soll laut einem Gesetzesentwurf des Finanzministeriums in Zukunft nur noch durch einen 1,5-Milliarden-Euro-Notfallfonds erfolgen, der von allen Banken gefüllt wird. Derzeit garantieren die Banken innerhalb ihres Sicherungsverbundes (Raiffeisen, Sparkassen, Volksbanken, Hypothekenbanken und Privatbanken) bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Für die weiteren 50.000 Euro bis zur Sicherungsgrenze von 100.000 Euro garantiert die Republik. Die Änderung der Einlagensicherung wurde von EU und der heimischen Finanzmarktaufsicht gefordert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2015)

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