Hypo-Sondergesetz: Verfassungsgericht lässt Kläger weiter warten

General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria  in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Einzelklagen von BayernLB und anderen gegen den Hypo-Schuldenschnitt wurden aus Formgründen zurückgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Donnerstag eine neue Entwicklung zu den Verfahren gegen das Hypo-Sondergesetz bekanntgegeben. Es geht um Beschwerden gegen den ersten Schuldenschnitt auf landesgarantierte Nachranganleihen vom August 2014. Wer Einzelklagen einbrachte - darunter BayernLB oder auch Uniqa, wurde vorerst enttäuscht: Individualanträge wurden aus Formalgründen zurückgewiesen. Solche Individualanträge, die sich direkt gegen das Gesetz wenden, sind laut VfGH nur dann zulässig, wenn kein anderer gangbarer Weg möglich ist. Das heißt, es muss der Weg über ordentliche Gerichte gewählt werden.

Zahlreiche Anträge eingegangen

Mittlerweile sind laut VfGH in der Sache jedoch zahlreiche Anträge von Gerichten beim VfGH eingegangen. Hierzu wird eine Entscheidung weiterhin für den Herbst angekündigt.

Aus der Zurückweisung der Einzelanträge kann kein rechtlicher Nachteil erwachsen, sagte VfGH- Präsident Gerhart Holzinger vor Journalisten. Die inhaltliche Frage sei noch gar nicht geprüft, betonte der VfGH, die jetzige Nachricht sei kein Präjudiz, ob die Regelungen verfassungskonform sind oder nicht.

(APA)

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