Höchstgericht bestätigt Wiener Automatenverbot

Ausgezockt: 2700 Spielautomaten gehören endgültig zum alten Eisen.
Ausgezockt: 2700 Spielautomaten gehören endgültig zum alten Eisen. APA/HANS PUNZ
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Der Verfassungsgerichtshof schmetterte die Beschwerden der Betreiber von 2700 Spielautomaten ab.

Wien. Wien bleibt automatenfrei – zumindest was die Aufstellung der Glücksspielgeräte außerhalb von Casinos, also in Gasthäusern oder Spielsalons, betrifft. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das in der Bundeshauptstadt ab 1. Jänner 2015 geltende Automatenverbot am Donnerstag bestätigt. Dagegen hatten die Betreiber von 2700 Automaten, allen voran die Novomatic, Beschwerden eingelegt. Diese wurden nun abgewiesen.

Das Ende der Bewilligungen für Glücksspielautomaten in Wien sei nicht verfassungswidrig, heißt es in der Entscheidung des VfGH. Auch die Erwerbsfreiheit sei nicht verletzt worden. Da es eine vierjährige Übergangsfrist für das Auslaufen der Bewilligungen gegeben hat, sei auch der Vertrauensschutz nicht verletzt worden. Vor allem sei das Verbot im Interesse des Spielerschutzes gerechtfertigt.

Der Spielerschutz stand auch bei den Überlegungen der Stadtregierung im Vordergrund, denn ihr entgehen immerhin rund 50 Millionen Euro Steuereinnahmen: Als Ende 2014 infolge der Glücksspielgesetzesnovelle die Übergangszeit für das Kleine Glücksspiel auslief, verzichtete Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf eine eigene Landesregelung. Damit wurden auch Maschinen, deren Konzession weiterlief, illegal. Wobei zunächst die Grünen auf ein Automaten-Aus drängten. Später machte sich die SPÖ dafür stark.

Beispiel für andere Länder

Dementsprechend positiv fiel die Reaktion der rot-grünen Koalition aus: Nun sei die Rechtslage eindeutig, sie gehe also davon aus, dass die Debatte beendet sei, zeigte sich die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) „mehr als erfreut“. Es sei beruhigend, in einem Rechtsstaat zu leben, in dem Gesetze auch für Automatenbetreiber gelten. Der grüne Klubobmann David Ellensohn hofft auf die Beispielwirkung für andere Bundesländer.

Anders reagierten die Automatenbetreiber: Die Novomatic, die 1500 der 2700 Geräte betrieben hat, gab sich wortkarg: „Unsere Juristen werden die Sache sorgfältig prüfen“, sagte Sprecher Hannes Reichmann zur „Presse“. Ob man zu weiteren Rechtsmitteln, etwa dem Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), greifen werde, wollte er nicht sagen. Im Unterschied zu den kleinen Betreibern bedeutet Wien für die Novomatic nur einen Bruchteil ihres 3,8 Milliarden Euro schweren Konzernumsatzes.

Helmut Kafka vom Automatenverband fürchtet nicht nur den Verlust von Arbeitsplätzen, weil etliche Salons zusperren müssten. In seinen Augen „orientiert sich der Verfassungsgerichtshof an den politischen Wünschen“. Kafka hält das Verbot für kontraproduktiv: „Das ist das genaue Gegenteil von wirksamem Spielerschutz: Die Spieler hören ja nicht auf zu spielen, sondern wandern in unkontrollierbare Bereiche ab, wo es keinen oder nur Quasi-Spielerschutz gibt.“

Die Automatenbetreiber zogen vor den VfGH, weil sie eine Verletzung der Erwerbsfreiheit sahen, zumal viele Lizenzen weit über 2014 hinaus liefen. Ihr Argument: Das Glücksspielgesetz könne die Landesgesetzgebung nicht aushebeln, es bedürfe eines eigenen Landesgesetzes. Die Novomatic bemühte dazu auch renommierte Verfassungsrechtler – vergebens.

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