Hypo: Kontrollore, die kaum kontrollieren

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Der Hypo-U-Ausschuss startet mit der Befragung der Staatskommissäre. Die können gegen gesetzwidrige Aufsichtsratsbeschlüsse Einspruch erheben. Tun sie aber nicht.

Wien. Für Sabine Kanduth-Kristen, erste Zeugin im Hypo-Untersuchungsausschuss am Mittwoch, wird der Auftritt im Lokal 6 des Parlaments zum Déjà-vu-Erlebnis: Die Professorin für Finanzmanagement an der Universität Klagenfurt ist schon zum dritten Mal vor einen U-Ausschuss geladen, und jedes Mal ging es um ihre Tätigkeit als Staatskommissärin in der Hypo Alpe Adria. Im Jahr 2007 stand sie vor dem Banken-U-Ausschuss, 2011 vor dem Hypo-Ausschuss im Kärntner Landtag.

Mit der Befragung im Untersuchungsausschuss rückt die Rolle der Staatskommissäre wieder einmal ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Und die ist durchaus nicht unumstritten. Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als einer Milliarde Euro haben einen Staatskommissär. Der wird vom Finanzministerium bestellt, liefert seine Berichte aber nicht ans Ministerium, sondern an die Finanzmarktaufsicht. Insgesamt gibt es in Österreich 132 Kreditinstitute, die laut Gesetz einen staatlichen Aufseher (und einen Stellvertreter) bekommen. 228 Staatskommissäre gibt es insgesamt, einige davon sitzen in mehreren Banken.

Die Aufgaben laut Gesetz: Die Staatskommissäre nehmen an allen Sitzungen von Aufsichtsrat und Hauptversammlung teil, ebenso an Ausschüssen des Aufsichtsrats. Sie bekommen alle Unterlagen und dürfen jederzeit das Wort ergreifen. Und: Sie können gegen Beschlüsse Einspruch erheben, wenn damit Gesetze verletzt werden. Damit ist vor allem das Bankwesengesetz gemeint. Beispiel für einen Einspruch wäre, dass der Aufsichtsrat eine Großveranlagung beschließt, obwohl die Grenze für Großveranlagungen bereits überschritten wurde.

Schärfstes Instrument spielt keine Rolle

Allerdings: Dieses schärfste Instrument der Staatskommissäre spielt in der Praxis keine Rolle. In der Finanzmarktaufsicht – an diese liefern die Staatskommissäre ihre Berichte – ist kein Fall bekannt, in dem es schon jemals zu einem derartigen Einspruch gekommen wäre. Auch nicht bei der Hypo, obwohl diese Swap-Verluste falsch verbucht hatte – und das war schon bei früheren U-Ausschüssen Thema der Befragungen. Kanduth-Kristen hatte erklärt, dass keine Gesetzesverstöße erkennbar gewesen seien, und sie wurde dabei von der FMA-Spitze verteidigt: Die Staatskommissärin habe die richtigen Fragen gestellt, aber falsche Antworten bekommen.

Warum angesichts der offensichtlichen Zahnlosigkeit der Kontrolle die Institution weiter beibehalten wird? Das könnte durch den Bestellmodus erklärbar sein: Der Finanzminister ernennt die Staatskommissäre, und er schickt dabei zu einem guten Teil Beamte seines eigenen Ressorts. Für die ist die Aufwandsentschädigung – in der Regel 500Euro brutto monatlich, die Hälfte für die Stellvertreter – ein nettes Zubrot, das kein Minister seinen Beamten gern wegnimmt.

Job für Minister-Assistentin

Seltsame Ausformungen hatte die Bestellung beim früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser angenommen. Der hatte seine Assistentin in eine Bank geschickt, ebenso eine Praktikantin im Finanzministerium. Als Letztere zu seiner Lebensgefährtin wurde, legte sie ihren Bankjob zurück. Und in die Meinl-Bank, mit der er später enge berufliche Kontakte unterhielt, schickte Grasser seinen Pressesprecher.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2015)

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